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POLITIK/461: Kontrollen des Tierschutzes in Zirkussen erleichtert (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung vom 19. März 2008

Kontrollen des Tierschutzes in Zirkussen zukünftig leichter


Gestern wurde die Zirkusregisterverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt heute, am Tag nach ihrer Verkündung, in Kraft.

Ziel dieser Verordnung ist, den Schutz von in Zirkussen gehaltenen Tieren zu verbessern. Den für die Kontrolle tierschutzrechtlicher Vorschriften in Zirkussen zuständigen Amtstierärzten ist gegenwärtig vielfach nicht bekannt, ob und wenn ja, mit welchem Inhalt den Zirkussen eine Erlaubnis nach Paragraph 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes erteilt wurde, ob nachträglich Auflagen angeordnet wurden und welche Ergebnisse vorangehende Tierschutzkontrollen hatten. Vor dem Hintergrund der regelmäßigen Ortswechsel der Zirkusbetriebe erschwerte dies den effektiven Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften bei in Zirkussen mitgeführten Tieren bislang erheblich.

Die Zirkusregisterverordnung schafft die rechtlichen Voraussetzungen, bestimmte Daten vor Erlaubniserteilung sowie anlässlich von Tierschutzkontrollen in Zirkussen zu erheben. Da diese Daten von den Behörden elektronisch gespeichert werden müssen, ist eine schnelle Datenübermittlung gewährleistet. Die Rechtsverordnung schafft damit die Möglichkeit für eine schnelle Abfrage der erhobenen Daten - wie z. B. die Ergebnisse vorangehender Tierschutzkontrollen. So kann sich der Amtstierarzt zukünftig bereits im Vorfeld einer Tierschutzkontrolle mit der spezifischen Historie des jeweiligen Zirkusunternehmens vertraut machen. Das erleichtert einen effektiven Vollzug erheblich.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 43 vom 19. März 2008
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2008