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POLITIK/625: Aigner kündigt Änderungen am Tierschutzgesetz an - lange Fristen inakzeptabel (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 5. Dezember 2011

Aigner kündigt Änderungen am Tierschutzgesetz an - Stückwerk und lange Fristen sind nicht akzeptabel


Bundesministerin Ilse Aigner hat laut Medienberichten Änderungen im Tierschutzgesetz als Novellierung für 2012 angekündigt. Im Kern sollen Änderungen in der Nutztierhaltung und beim Umgang mit Versuchstieren in das Gesetz formuliert werden. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Ankündigungen, zeigt sich aber zugleich enttäuscht darüber, dass die einzelnen Handlungsfelder teils mit zu langen Fristen verbunden sind. Der Verband wiederholt seine Forderung, dass neben sofortigen Gesetzesinitiativen in einzelnen Bereichen eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes dringend erforderlich ist.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt jeden Schritt, der dazu beiträgt, aus dem bisherigen Tier-Nutz-Gesetz ein Schutz-Gesetz zu machen. Allerdings muss die Bundesregierung sehr viel schneller und umfassender handeln als es offenbar geplant ist. Die Kastration männlicher Ferkel soll nach den Ankündigungen z. B. erst ab 2017 abgeschafft werden. "Dass das Gesetz noch viele weitere Jahre den Schweinen die Qualen einer betäubungslosen Kastration sanktioniert, ist inakzeptabel. Das gilt auch für andere Amputationen am Tier. Die letzte, umfassende Novellierung fand 1986 statt. Das Staatsziel Tierschutz fand noch keinen Eingang in das Gesetz. Es ist nicht mehr die Zeit der Ankündigungen, sondern die der Taten, jetzt und konkret", kommentiert der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder.

Bei der - auch durch die neue EU-Versuchstierrichtlinie notwendigen - Anpassung des Tierschutzgesetzes geht die Bundesregierung aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ebenso nicht offensiv genug vor. Die angekündigte Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie vom September 2010 sollte nicht über das Tierschutzgesetz erfolgen, das nur den Rahmen für eine nachgeordnete Rechtsverordnung vorgibt. Erforderlich wäre vielmehr ein völlig neues Gesetz zum Schutz von Tieren, die in Versuchen eingesetzt werden. Nur so könnten alle Möglichkeiten genutzt werden, die das EU-Recht lässt, um z. B. Affenversuche oder Eingriffe, die zu schwerem Leiden führen, sofort zu unterbinden.

Keinerlei Maßnahmen sind offenbar vorgesehen, um Qualzucht oder Engaufstallung von Tieren in der Landwirtschaft zu beenden. Die Leiden bei Transport und Schlachtung wären ebenso zu unterbinden wie das geschlechtsspezifische Töten, z. B. von männlichen Eintagsküken. Weitgehend ausgeblendet bleiben offenbar neben der verbindlichen finanziellen Ausstattung des karitativen Tierschutzes auch der Heimtierbereich, Zoo und Zirkus.

"Wer es mit dem Tierschutz ernst nimmt, der muss jetzt auch Ja sagen zu der Tierschutzverbandsklage. Das wäre ein konkretes Handlungsinstrument als Konsequenz auch aus dem Staatsziel Tierschutz", ergänzt Schröder.

Weitere Informationen zur Kampagne "Für ein neues Tierschutzgesetz" finden Sie hier:
http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 5. Dezember 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2011