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POLITIK/634: Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung bis 2023 inakzeptabel (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 29. Februar 2012

Übergangsfrist für die Kleingruppenhaltung bis 2023 inakzeptabel

Gerd Sonnleitner und Graf Drechsel appellieren an die Vernunft des Bundesrates


Die Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV) Gerd Sonnleitner und des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) Graf Drechsel lehnen den Kompromissvorschlag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zur Kleingruppenhaltung entschieden ab. Dieser Vorschlag entspricht nach Ansicht beider Präsidenten nicht dem verfassungsrechtlich gebotenen Bestandsschutz. Auch das Bundesjustizministerium soll dahingehende Bedenken geäußert haben. Immerhin wurde die Tierschutzgerechtheit der Kleingruppenhaltung bisher nicht gerichtlich in Frage gestellt. Ferner ist das vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) vorgelegte Gutachten zur Bemessung der Übergangsfristen für die Kleingruppenhaltung als Argumentationsgrundlage nicht geeignet, wie eine genaue Prüfung des Agrarexperten Professor Dr. Hans-Wilhelm Windhorst ergab.

Angesichts der Tatsache, dass derzeit immer noch bis zu 100 Millionen Legehennen innerhalb der EU in den verbotenen Käfigen gehalten werden, ist der vorgelegte Kompromissvorschlag der Länder zur Kleingruppe keinem Landwirt zu vermitteln. Die Präsidenten appellieren an den Bundesrat, sich nicht auf diese fachlich unzureichend begründete und rechtlich bedenkliche Regelung einzulassen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Februar 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2012