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POLITIK/648: 10 Jahre Tierschutz im Grundgesetz - Kein Grund zum Feiern (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 14. Mai 2012

10 Jahre Tierschutz im Grundgesetz - Kein Grund zum Feiern



Am 17. Mai 2002 hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit beschlossen, den Tierschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Tierschutz ist somit Staatsziel. Die Situation für die Tiere hat sich bis heute, zehn Jahre nach dem Beschluss, allerdings kaum verbessert. Auch die aktuellen Entwicklungen sind ernüchternd: Die von der zuständigen Bundesministerin Ilse Aigner aktuell vorgelegten Gesetzesänderungen werden einem Staatsziel nicht gerecht. Der einzig richtige Weg ist aus Sicht des Tierschutzes eine umfassende Novellierung des Gesetzes, verbunden mit der Einführung eines Verbandsklagerechts. Mit einer ganzseitigen Anzeige in der heutigen Ausgabe der BILD (Berlin/Brandenburg) nimmt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinem Landesverband, dem Tierschutzverein für Berlin und Umgebung, Stellung zu den aktuellen Entwicklungen.

"Der Unterschied zwischen Anspruch des Grundgesetzes und Wirklichkeit im Tierschutzgesetz ist eklatant. Das Staatsziel Tierschutz darf nicht folgenlos bleiben. Auch alles, was aktuell an Gesetzänderungen durch die Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegt wurde, wird einem Staatsziel nicht annähernd gerecht. Wir brauchen eine grundlegende Novellierung des Tierschutzgesetzes", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Eine der wichtigsten Maßnahmen, um den in der Verfassung verankerten Tierschutz zu stärken, wäre die Einführung der Tierschutzverbandsklage.

Mit ihren aktuellen Vorschlägen zur Änderung des Tierschutzgesetzes bleibt die Bundesministerin Ilse Aigner weit hinter den tierschützerischen Notwendigkeiten zurück. Noch im Februar 2011 hat die Bundesministerin Änderungen in Aussicht gestellt, die in dem jetzt vorliegenden Entwurf nicht mehr wiederzufinden sind. Dazu gehört z.B. das Verbot von Wildtieren im Zirkus. "Bei anderen Themen bleiben die Vorschläge auf halber Strecke stehen", so Schröder. Beispielhaft nennt der Deutsche Tierschutzbund die lange Frist von noch mindestens fünf Jahren bis zum Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Auch das angekündigte Verbot der Kleingruppenkäfige für Legehennen ist gescheitert, weil die Bundesministerin die Umsetzung einer entsprechenden Bundesratsentscheidung verweigert. Bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsverordnung in nationales Gesetz bleibt der Vorschlag der Bundesministerin weiter unter den Möglichkeiten mehr Tierschutz, auch in Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz, durchzusetzen.


Hintergrundinformationen zur Kampagne einschließlich einer Unterschriftenliste finden Sie unter:
http://www.tierschutzbund.de/tierschutzgesetz.html

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 14. Mai 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2012