Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/659: 10 Jahre Staatsziel - Glanzloses Jubiläum (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 1. August 2012

10 Jahre Staatsziel: Glanzloses Jubiläum



Heute vor zehn Jahren ist der Artikel 20a des Grundgesetzes mit der Ergänzung "und die Tiere" in Kraft getreten. Was als Meilenstein für den Tierschutz begann, hat in der Praxis wenig bewirkt. Ganz gleich ob in Landwirtschaft, Forschung oder im Privathaushalt: Altbekannte Missstände bestehen fort. Auch die aktuellen Entwicklungen sind ernüchternd: Die wenigen, aktuellen Änderungen am Tierschutzgesetz, die die Bundesregierung vorgelegt hat, werden einem Staatsziel Tierschutz in keiner Weise gerecht. Der einzig richtige Weg ist eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes - damit das Staatsziel Tierschutz nicht folgenlos bleibt.

"Was heute am 1. August vor zehn Jahren in Kraft trat, wird bis heute vom Gesetzgeber ignoriert: Das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Daran ändern auch die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung nichts. Der Deutsche Bundestag beginnt Ende September die parlamentarische Debatte über die von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz. Dann muss noch einmal massiv nachgearbeitet werden", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.


Hintergrund

Vorschläge der Bundesregierung zu Änderungen im Tierschutzgesetz: Im Tierversuchsbereich will die Regierung bisher noch nicht einmal die Spielräume ausnutzen, die die EU-Tierversuchsrichtlinie lässt. Es bedarf unbedingt einer Zielbestimmung, die auf Alternativmethoden setzt. Versuche an Menschenaffen müssen generell verboten werden. Auch wenn ein Verbot der unbetäubten Ferkelkastration zu begrüßen ist, so ist inakzeptabel, dass das erst ab 2017 Vorschrift werden soll. Zum geplanten Verbot von Wildtieren im Zirkus gibt es nur eine Ermächtigung mit hohen Hürden, die ebenso unzureichend ist wie die beabsichtigten Regelungen zur Qualzucht. Die Rechte von Tieren müssen außerdem einklagbar sein. Das geht nur mit der Tierschutz-Verbandsklage. Diese fehlt völlig, ebenso wie Regelungen im Hinblick auf die finanzielle Absicherung der praktischen Tierschutzarbeit vor Ort durch die Tierheime. Das wenige Gute in den Vorschlägen der Bundesregierung, wie das Verbot des Brandzeichens bei Pferden, ist in akuter Gefahr von Pferdezuchtlobbyisten mit Bundestagsmandat unterlaufen zu werden.

Zum Eckpunktepapier für eine echte Novellierung geht es hier:
http://www.tierschutzbund.de/fileadmin/mediendatenbank_free/Stellungnahmen/Eckpunktepapier_Novellierung_Tierschutzgesetz_110901.pdf

*

Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 1. August 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2012