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POLITIK/670: Verpfuschtes Tierschutzgesetz soll nun auch noch im Eilverfahren beschlossen werden (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 6. November 2012

Verpfuschtes Tierschutzgesetz soll nun auch noch im Eilverfahren beschlossen werden



Heute berät der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages über die Änderungen des Tierschutzgesetzes. Fachpolitiker der Regierungsfraktionen hatten sich offenbar bereits im Vorfeld darauf geeinigt, den Tierschutz weiter zu schwächen. So sollen das Verbot des Heißbrandes bei Pferden und das Ausstellungsverbot von qualgezüchteten Tieren gekippt werden, die betäubungslose Ferkelkastration soll dagegen bis Ende 2018 erlaubt bleiben. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Ausschuss-Mitglieder ihrer politischen Verantwortung gegenüber dem Staatsziel Tierschutz gerecht zu werden und den von CDU/CSU- und FDP-Fraktion noch einmal deutlich verschlechterten Entwurf der Bundesregierung nicht durchzuwinken, sondern nachzubessern. Der Verband kritisiert insbesondere das "Hauruck-Prinzip" mit dem die Koalition das Tierschutzgesetz durch das politische Verfahren schleust.

"Schon der Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes von Bundesministerin Ilse Aigner zementiert im Wesentlichen bestehende Missstände statt endlich Schutz von Tieren zu verbessern", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Die Koalitionsfraktionen im Bundestag ruinieren das Gesetz mit ihren Änderungsvorschlägen endgültig. Dass die Regierungsfraktionen z. B. den Schenkelbrand bei Pferden, und damit Verbrennungen dritten Grades, weiter zulassen wollen, ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Huftritt für den Tierschutz. Was wir gerade erleben, ist die vollständige Ignoranz wissenschaftlicher Untersuchungen und auch eine schallende Ohrfeige für Bundesministerin Ilse Aigner, die das Verbot des Schenkelbrandes gefordert hat. Jetzt soll das Gesetz noch hastig diese Woche in die 2. und 3. Lesung im Bundestag, um das neue alte TierNUTZgesetz festzuschreiben", so Schröder.

In dem Zuge des parlamentarischen Verfahrens beim Tierschutzgesetz hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium zunächst einige Einzelthemen aufgegriffen: Dazu gehörte u.a. das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab Januar 2017 und die Präzisierung des sogenannten Qualzuchtparagrafen. Das Bundeskabinett hat noch im Mai 2012 entschieden, den von Aigner vorgelegten Änderungen zuzustimmen. Diese wurden allerdings allesamt gestoppt. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert nun an die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie den Deutschen Bundestag, die letzte Chance für mehr Tierschutz zu nutzen und den Entwurf abzulehnen.

Notwendig wurde die Änderung des Tierschutzgesetzes, da die EU-Tierversuchsrichtlinie bis Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Aus der damit verbundenen angekündigten Tierschutznovelle ist lediglich eine formale Umsetzung der Richtlinie geworden - ohne allerdings die Möglichkeiten, die die EU-Vorgabe für mehr Tierschutz lässt, auszuschöpfen. Es gibt nicht einmal eine Zielbestimmung zur Förderung alternativer, tierversuchsfreier Verfahren, obwohl die EU-Richtlinie dies vorsieht.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 6. November 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2012