Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/681: Saarland berät über Tierschutz-Verbandsklage (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 19.03.2013

Saarland berät über Tierschutz-Verbandsklage



Der Saarländische Landtag berät morgen [20.03.2013] in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage und eines ehrenamtlich arbeitenden Tierschutzbeauftragten im Saarland. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßt den Gesetzentwurf der schwarz-roten Landesregierung und ist zuversichtlich, dass er noch bis zur Sommerpause verabschiedet wird. Anerkannte Tierschutzorganisationen hätten dann die Möglichkeit, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) von Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Damit würde ein gravierender Mangel beseitigt, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen klagen.

"Mit diesem Gesetzentwurf punktet das Saarland gleich dreifach. Erstens würde das Saarland dann nach Bremen und sehr wahrscheinlich Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland mit Tierschutzklagerecht, zweitens nach Hessen, Berlin und Baden-Württemberg das vierte Bundesland mit einem Tierschutzbeauftragten und drittens ist das Saarland das erste Bundesland, dessen CDU sich zum Klagerecht bekennt. Wir halten das für eine starke Leistung", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellv. Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Der 2010 unter der Jamaika-Koalition eingebrachte Regierungsentwurf enthielt gegenüber dem aktuellen Entwurf gravierende Mängel und wurde letztlich nicht verabschiedet.

Nur die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es 2007 als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und des Saarlands.


Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage:
www.tierschutzwatch.de

Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage:
www.verbandsklage.tierrechte.de

*

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

*

Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 19. März 2013
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2013