Schattenblick → INFOPOOL → TIERE → TIERSCHUTZ


POLITIK/753: Sachsen-Anhalt - SPD und CDU vertagen Tierschutz-Verbandsklage (MfT)


Pressemitteilung Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 03.09.2015

Sachsen-Anhalt - SPD und CDU vertagen Tierschutz-Verbandsklage


Auf der gestrigen Sitzung des Landwirtschaftsausschusses in Sachsen-Anhalt wurde die Beschlussfassung zur Tierschutz-Verbandsklage mit den Stimmen von SPD und CDU auf unbestimmte Zeit vertagt. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. und seinen Landesverband Tierschutz Halle e.V. steht damit fest, dass das Klagerecht für den Tierschutz vor den Landtagswahlen im März 2016 nicht mehr beschlossen wird.

"Nach unseren Kenntnissen hat die SPD die Vertagung beantragt. Auf diese Weise hat sie sich davor gedrückt, ihr Wahlversprechen einzulösen, auch gegen den Willen ihres Koalitionspartners CDU. Die CDU ist bekanntlich ein vehementer Gegner des Klagerechts. Die SPD zeigt damit, dass sie ihre Tierschutzvorhaben nicht konsequent verfolgt. Jetzt, gegen Ende der Legislatur, wäre es möglich gewesen, mit den Linken und den Grünen von der Opposition für das Klagerecht zu stimmen", so Rotraud Wunsch, Vorstandsmitglied vom Tierschutz Halle e.V.

"Im Vorfeld zur Landtagswahl 2016 wollen wir von den Parteien wissen, ob sie ihre Regierungsbeteiligung auch von der Festschreibung der Tierschutz-Verbandsklage im Koalitionsvertrag abhängig machen. Wie wichtig dies ist, hat uns die SPD vorgeführt", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Bundesvorsitzende von Menschen für Tierrechte.

Die Oppositionsfraktion Die Linke hatte im Januar 2014 den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Er sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen können. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können anerkannte Tierschutzvereine den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt damit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen klagen.

Auch die Grüne-Fraktion will das Klagerecht im Tierschutz. Sie deckte Tierschutzverstöße in der Nutztierhaltung auf. Der Fall Straathof zeigte, dass die Tierschutz-Verbandsklage die Behörden bestärkt hätte, früh gegen die Tierquälereien des Schweinehalters vorzugehen. Anderenfalls hätten die Tierschutzorganisationen gegen die Untätigkeit der Behörden geklagt.

Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Niedersachsen berät zurzeit über das Klagerecht.


Alle Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage in Sachsen-Anhalt lesen Sie hier:
www.tierrechte.de

Gesetzentwurf:
www.tierschutzwatch.de

Aufstellung der Wahlaussagen Sachsen-Anhalt:
www.tierschutzwatch.de

*

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

*

Quelle:
Infodienst: Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V. vom 3. September 2015
52072 Aachen, Roermonder Straße 4a
Telefon der Pressestelle: 05237/231 97 90
E-Mail: elsner@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang