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POLITIK/777: Regierungskoalition bringt Antrag zum Wildtierschutz ein (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 9. Juni 2016

Regierungskoalition bringt Antrag zum Wildtierschutz ein
Deutscher Tierschutzbund sieht Licht, aber auch Schatten


Die Große Koalition bringt heute ihren Antrag "Wildtierschutz weiter verbessern - Illegalen Wildtierhandel bekämpfen" in den Deutschen Bundestag ein. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt, dass der Antrag viele Punkte zu Handel und Haltung von Wildtieren enthält, die die Tierschützer seit langer Zeit fordern. Zugleich übt der Verband Kritik, dass der Antrag auf halbem Weg stehen blieb, obwohl die im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen mehr hoffen ließen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, im weiteren parlamentarischen Verfahren einzugreifen und aus Tierschutzsicht weitere Verbesserungen aufzunehmen.

"Es ist löblich, dass die Koalition endlich aktiv wird und wichtige Punkte angeht", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir sind aber zugleich auch enttäuscht, dass einige vielversprechende Ansätze, die es im Vorfeld gab, letztendlich nicht in den Antrag übernommen wurden. Die angedachten Regelungen sind nicht weitreichend genug, um den Wildtierhandel und die Wildtierhaltung in Deutschland nachhaltig tierschutzkonformer zu gestalten." Der Antrag wird im nächsten Schritt vom Bundestag in den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. "Wir appellieren nun an die Ausschussmitglieder, dringend nötige Verbesserungen im Wildtierschutz zu integrieren", sagt Schröder.

Positiv bewertet der Deutsche Tierschutzbund, dass laut Antrag strengere Regeln für Tierbörsen angestrebt und bundesweit einheitliche Regelungen für die Haltung gefährlicher Wildtiere erarbeitet werden sollen. Auch ein Sachkundenachweis für Wildtierhalter ist geplant. Tierschutzwidriges Zubehör im Heimtierbereich soll durch ein Prüf- und Zulassungssystem, eine Art "Tierschutz TÜV", künftig ausgeschlossen werden. Aus Tierschutzsicht zu begrüßen ist außerdem, dass die Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung verschiedener Tierarten, u.a. von Reptilien, Zierfischen und Papageien, aktualisiert werden sollen. Viele Formulierungen im Antrag sind jedoch sehr vage und oftmals bleibt unklar, wie die angekündigten Prüfungen in der Praxis aussehen sollen.

Niederlande und Belgien mit Vorreiterrolle im Wildtierschutz

Unverbindliche Haltungsvorschriften und verbesserte Sachkunde allein werden nicht alle Probleme bei Wildtierhaltung und -handel lösen. Aus Tierschutzsicht ist der Ansatz aus den Niederlanden und Belgien, die die Tierhaltung über eine sogenannte Positivliste regeln, ein sinnvoller und gangbarer Weg, den Deutschland sich zum Vorbild nehmen könnte. Auf der Liste stehen jene Tierarten, welche aus Tier-, Natur- und Artenschutzgründen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit für die Haltung im Privathaushalt geeignet sind. Hier besteht in Deutschland dringend Verbesserungsbedarf. Die Chance dazu wurde mit dem vorgelegten Antragsentwurf jedoch verpasst.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 9. Juni 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2016

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