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POLITIK/836: Kosmetik-Tierversuche - EU-Parlament für weltweites Verbot (tierrechte)


Magazin tierrechte - Ausgabe 2/2018
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

Kosmetik-Tierversuche:
EU-Parlament für weltweites Verbot

von Christina Ledermann


Aus der EU kommen gleich drei gute Nachrichten zu Tierversuchen: Das EU-Parlament setzt sich für ein internationales Tierversuchsverbot für Kosmetik ein, die Kommission will mehr Transparenz bei Tierexperimenten und die Europäische Arzneibuchkommission schafft einen der ältesten und weitverbreitetsten Tierversuche zur Arzneimittelprüfung ab.


Am 3. Mai fasste das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Entschließung: Die Abgeordneten fordern führende EU-Politiker auf, ein internationales Tierversuchsverbot für Kosmetik durch einen Beschluss der Vereinten Nationen (UN-Resolution) auf den Weg zu bringen. Diese UN-Resolution soll vor 2023 in Kraft treten. Leider ist die Entschließung des EU-Parlaments von den führenden EU-Politikern nicht einforderbar. Trotzdem ist sie wichtig, denn sie zeigt den Weg, der zu einem internationalen Tierversuchsverbot für Kosmetik führt. Zusammen mit unseren europäischen Partnerorganisationen kämpfen wir schon lange für ein internationales Verbot. Was 2013 in der EU gelang, wollen wir gemeinsam auch weltweit erreichen. Das Verbot für Kosmetik-Tierversuche greift umso besser, je früher die noch fehlenden tierversuchsfreien Testmethoden existieren und in die Prüfvorschriften aufgenommen sind. Ausreichende Forschungsgelder und wissenschaftliche Kooperationen müssen die UN-Resolution begleiten.


Kommission will mehr Transparenz

Erfreuliche Nachrichten kommen auch von der EU-Kommission: Nach einer Überprüfung der EU-Tierversuchsrichtlinie hat sie eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen, um Informationen zu Tierversuchen schneller und besser öffentlich zugänglich zu machen. Vorschläge waren unter anderem, die Nicht-technischen Zusammenfassungen von Tierversuchen (NPT) innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Zulassung zu veröffentlichen, retrospektive Bewertungen von Projekten mit schädigendem Tiergebrauch ebenfalls. Ferner plant die Kommission, die Informationen ab 2020 in einer anwenderfreundlichen Datenbank zentral zugänglich zu machen. In dieser sollen auch die jährlichen Statistiken veröffentlicht werden. Diese Maßnahmen der Kommission gehen zurück auf die Lobbyarbeit unseres europäischen Dachverbandes, der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE). Der Bundesverband begrüßt die Initiative der Kommission. Er fordert schon lange eine retrospektive Bewertung für alle Versuche an Tieren. Denn die Antwort, ob ein Versuchsziel erreicht wurde, bleibt bei den meisten Tierversuchen immer noch im Dunkeln. Bis jetzt konnte eine retrospektive Bewertung nur für die Tierexperimente erreicht werden, die mit schweren Schmerzen, Schäden oder Leiden einhergehen sowie für Versuche, die an Affen durchgeführt wurden.


EU schafft 100 Jahre alten Tierversuch ab

Nach einer Entscheidung der Europäischen Arzneibuchkommission wird der vor über 100 Jahren eingeführte Tierversuch an Mäusen und Meerschweinchen zur Prüfung auf anomale Toxizität (ATT) in Europa abgeschafft. Damit darf einer der ältesten und weitverbreitetsten Tierversuche zur Arzneimittelprüfung ab dem 1. Januar 2019 in Europa nicht mehr durchgeführt werden. Bei dem Test bekommen die Tiere die zu prüfende Substanz injiziert und es wird beobachtet, ob und wie viele Tiere in einem festgelegten Zeitraum sterben. Zur Chargenprüfung wird der Test schon seit Jahren nicht mehr verlangt, er wurde aber weiterhin bei der Entwicklung von Arzneimitteln eingesetzt. Zu der Abschaffung kam es, nachdem die "European Partnership for Alternative Approaches to Animal Testing" (EPAA), eine Initiative der Europäischen Kommission und der Industrie, eine Streichung des ATT befürwortet hatte. Wissenschaftler des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sowie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatten die Unterlagen für die Streichungen des Tierversuchs zusammengestellt und die notwendigen Anträge gestellt.

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Quelle:
Magazin tierrechte - Ausgabe 2/2018, S. 16
Menschen für Tierrechte
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
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Telefon: 0211 / 22 08 56 48, Fax. 0211 / 22 08 56 49
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Internet: www.tierrechte.de
 
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2018

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