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QUAL/069: Qualvoll produziert, festlich serviert - fragwürdige Feiertagsdelikatessen (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 9. Dezember 2010

Qualvoll produziert, festlich serviert - fragwürdige Feiertagsdelikatessen: Ente, Hummer und Co.


Der Wunsch nach einem besonderen Weihnachtsmenü sollte nicht auf Kosten der Tiere gehen, appelliert der Deutsche Tierschutzbund. Hinter "Delikatessen" wie Entenbraten oder Gänseleber stecken oft tierquälerische Produktionsbedingungen. Gleiches gilt für Meeresfrüchte wie Hummer oder Kaviar. Die Tierschützer raten zu kreativen vegetarischen Menüs. Wenn Fleisch eingekauft wird, sollten Verbraucher auf hohe Tierschutzstandards achten.

Beim Blick hinter die Kulissen kann einem so mancher Festtagsbissen im Halse stecken bleiben: Gänse und Enten beispielsweise werden vor allem für die Weihnachtszeit gemästet. Viele Tiere kommen aus dem Ausland aus der Stopfleberproduktion, wo sie in engen Käfigen gehalten werden, in denen sie nicht einmal normal stehen können. Dreimal täglich wird ihnen, meist maschinell, unter Druck ein Brei aus Mais in den Magen gestopft. Wer für sein Festtagsmenü nicht auf Fleisch von Gans oder Ente verzichten möchte, sollte auf die gesetzlich geschützten Kennzeichnungen für Mastgeflügel achten: Die Begriffe "Auslaufhaltung", "bäuerliche Auslaufhaltung" und "bäuerliche Freilandhaltung" stehen für eine artgerechte Haltung der Tiere mit mehr Platz im Stall und Auslauf ins Freie. Gleiches gilt für die Kennzeichnung mit "Bio" oder "Öko". Besonders hohe Standards für eine artgerechte Tierhaltung halten die Bauern ein, die dem NEULAND-Verein für eine tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung angeschlossen sind.


Auch Kaviar und Hummer bedeuten Tierqual

"Echter" Kaviar wird als die weltweit teuerste Delikatesse gehandelt. Das ist einer der Gründe, warum der Stör akut vom Aussterben bedroht ist. Um an den Kaviar zu kommen, wird den Störweibchen bei lebendigem Leib der Bauch aufgeschlitzt, da die Eier sonst ungenießbar wären. Eine tierschutzgerechte Betäubung erfolgt in den seltensten Fällen.

Krustentiere, vor allem der Hummer, werden oft lebend im Handel angeboten. Sowohl die Hälterung der Tiere mit zusammengebundenen Scheren in Becken ohne Rückzugsmöglichkeit oder Nahrungszufuhr, als auch das Töten durch Werfen in kochendes Wasser, sind mit Leiden für die Tiere verbunden. Österreich hat bereits gehandelt. So hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass das Anbieten von lebenden Hummern unter den praxisüblichen Umständen in einer Supermarktkette einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert im Gegenzug für Deutschland ein Verbot des Angebots lebender Hummer im Handel.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 9. Dezember 2010
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2010