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TRANSPORT/107: Fleischlobby kämpft für tierschutzwidrige Doppelstocktransporte (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 11. April 2011

Fleischlobby kämpft für tierschutzwidrige Doppelstocktransporte


Beim Bayerischen Agrarhandelstag am vergangenen Samstag (9.4.) kämpften die Vertreter der Fleischindustrie im Rahmen einer Podiumsdiskussion vehement für Tiertransporte in Doppelstock-LKWs. Diese stehen in der Kritik, weil damit für die zu transportierenden Tiere noch mehr Tierschutzprobleme verbunden sind, als es bei Tiertransporten ohnehin der Fall ist. Der Deutsche Tierschutzbund fordert ein konsequentes Verbot nach dem Vorbild von Holland und Dänemark.

LKWs dürfen in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung nicht höher als vier Meter sein. Legt man eine Widerristhöhe (Übergang vom Hals zum Rücken) beim Rind von 1,40 m zugrunde, bleiben den Tieren noch 10 cm Platz, nicht genug, um den Kopf zu heben. Häufig sind die Tiere aber auch größer.

"Es ist grundsätzlich nicht möglich, Rinder in einem solchen LKW auf zwei Etagen tierschutzkonform zu transportieren. Profitgier ist der Grund für diese Zustände und Profitgier ist der Grund für die aktuelle Aufregung um ein Verbot. Das zeigt auch die direkte Forderung nach Bestandsschutz", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Das Argument, ein Verbot in Deutschland gefährde den vorhandenen EU-Standard, verdeckt die wahren Gründe kaum mehr als ein Feigenblatt. Erstens gibt es in der gültigen EU-Transport-Verordnung keine konkreten Angaben zur Deckenhöhe. Zweitens existieren in Holland und Dänemark bereits entsprechende Verbote. In Schweden werden solche LKWs nicht zugelassen", so Apel weiter.

Die mit den Doppelstocktransporten einhergehenden Tierschutzprobleme sind zahlreich: Die natürliche Körperposition kann nicht eingenommen werden, der Kopf kann nicht gehoben werden. Dadurch treten Schmerzen, Erschöpfung und Muskelermüdung ein. Widerrist, Rücken oder Kopf stoßen an die Decke oder scheuern daran, es kommt zu schmerzhaften Verletzungen. Die Luftzirkulation ist unzureichend, die Temperatur steigt und der Durst nimmt zu. "Auf diese Art und Weise dürfen die Tiere dann unfassbare 29 Stunden durch die Gegend gekarrt werden. Das ist skandalös", kritisiert Apel. Auch das Dach kann nicht, wie manchmal behauptet wird, ausgefahren werden, denn dann wird die zulässige Maximalhöhe des LKWs überschritten.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 11. April 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2011