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TIERVERSUCH/395: "Grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit gefährdet" (Uni Bremen)


Pressemitteilung der Universität Bremen Nr. 316 - 16. Oktober 2008

Hirnforschung mit Makaken
Rektorat der Universität Bremen sieht die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit gefährdet

Universität Bremen wird rechtliche Schritte gegen den Ablehnungsbescheid des Antrags von Professor Kreiter einleiten


Der Antrag von Professor Andreas Kreiter zur Genehmigung seines Versuchsvorhabens "Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns" ist von der Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales abgelehnt worden. In der Begründung des Ablehnungsbescheids vom 15. Oktober 2008 werden die von Andreas Kreiter beantragten Tierversuche mit Makaken als ethisch nicht vertretbar bezeichnet. Diese Ablehnung kommt nicht überraschend, aber "als Rektor der Universität Bremen bin ich über diese politisch motivierte Entscheidung betroffen. Ich halte das Untersagen der hervorragenden Forschungsarbeiten von Andreas Kreiter für einen unzulässigen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit," betont Professor Wilfried Müller. Alle Anforderungen, die sich aus dem geltenden Tierschutzgesetz ergeben, sind nach Meinung des Rektorats erfüllt, so wie dies in den vergangenen Jahren von der genehmigenden Behörde bescheinigt wurde. Auch die vom Bremer Gesundheitsressort nach dem Tierschutzgesetz eingesetzte Kommission (nach Paragraph 15 TschG) hat empfohlen, dem Antrag von Andreas Kreiter zu zustimmen. Die Universität Bremen und Andreas Kreiter werden gemeinsam rechtlich gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen - "notfalls werden wir bis zum Bundesverfassungsgericht gehen", stellt Wilfried Müller erneut klar.

Die wissenschaftlichen Arbeiten von Andreas Kreiter werden national und international von der Fachwelt als hervorragend beurteilt und als wichtiger Teil der international verbundenen Kognitionsforschung eingestuft. Bester Beleg ist die umfangreiche Förderung der Forschung von Andreas Kreiter durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und jüngst durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Auch bei dieser Förderung werden die Bedeutung der Forschung und ihre ethische Vertretbarkeit von international renommierten Experten geprüft. Die Ablehnung stellt die Fortsetzung dieser mit Millionenbeträgen unterstützten Forschungen in Frage. Fünf aus Drittmitteln finanzierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten ihre Stellen verlieren, weitere Stellen in Verbundprojekten sind gefährdet. Darüber hinaus könnten acht Doktoranden ihre Dissertationen und vier weitere Mitarbeiter ihre Forschungsvorhaben nicht fertig stellen.

"Ich kann nicht nachvollziehen, warum moderne Ansätze der Medizintechnik für Diagnostik und Therapie der Epilepsie im Forschungsprojekt von Andreas Kreiter im Ablehnungsbescheid unberücksichtigt bleiben", sagt Professor Reinhard X. Fischer, Makakenbeauftragter der Bremer Universitätsleitung, "zumal das Untersuchungsdesign ständig im Sinne der Ziele des wissenschaftlich fundierten Tierschutzes "Reduction (Verminderung), Refinement (Verfeinerung), Replacement (Ersatz)" (RRR) optimiert wurde." Auch die Tierhaltung an der Universität Bremen ist international vorbildlich.

Die Universität Bremen prüft derzeit die rechtlichen Schritte, die sie gegen den Ablehnungsbescheid der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales einleiten wird.


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Quelle:
Universität Bremen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2008