Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ABFALL

ATOM/622: Asse - Einsturz von Kammer 4 würde keine Radioaktivität freisetzen (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 28. Januar 2009

Gutachten zur Kammer vier im Endlager Asse: Einsturz würde keine Radioaktivität freisetzen

- Bestehender Verschluss der Kammer reicht aus
- Sofortige Gefahrenabwehr nicht nötig
- BfS will dennoch zweiten Sicherungspfropfen aus Vorsorgegründen


Selbst wenn herabstürzende Gesteinsbrocken die in Kammer vier des Endlagers Asse II lagernden Fässer mit schwachradioaktiven Abfällen zerstören würden, würde keine Radioaktivität in das Grubengebäude gelangen. Der bereits bestehende Verschluss der Kammer vier würde durch den erhöhten Luftdruck nicht beschädigt. Das belegt ein gebirgsmechanisches Gutachten, dass das Institut für Gebirgsmechanik (IFG Leipzig) im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) erstellt hat.

Aus Vorsorgegründen hat das BfS dennoch vor, eine zusätzliche Sicherung einzubauen und den Verschluss der Kammer vier mit einem zusätzlichen Betonpfropfen zu verstärken. Die für die atomrechtliche Aufsicht zuständige Endlagerüberwachung hat der Maßnahme bereits zugestimmt und sieht keine Notwendigkeit einer sofortigen Gefahrenabwehr. Ob längerfristige Prozesse zu einem allmählichen Austritt von Radionukliden an anderen Stellen der Kammer führen können, wird derzeit noch in einem radiologischen Gutachten geprüft. Ergebnisse werden im Laufe des Februar erwartet.

Um die zusätzliche Sperre errichten zu können, hat das BfS beim niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine entsprechende Genehmigung beantragt, die aber noch nicht erteilt wurde. Das BfS hat ebenfalls aus Vorsorgegründen vor der Kammer bereits ein Überwachungssystem installiert, mit dem die Radioaktivität in diesem Bereich laufend überwacht wird.


Hintergrund:

Das BfS ist seit Jahresbeginn neuer Betreiber des Bergwerks Asse II. Turnusmäßige Überwachungsmessungen des früheren Betreibers Helmholtz Zentrum München (HMGU) hatten Ende 2008 ergeben, dass sich in der Einlagerungskammer vier auf der 750-m-Sohle Teile der Decke lösen und auf die in der Kammer lagernden schwachradioaktiven Abfälle stürzen könnten. Nach Ansicht des neuen Betreibers BfS und der Aufsichtsbehörden sind derzeit keine sofortigen Gefahrenabwehrmaßnahmen notwendig. Dennoch werden Maßnahmen vorsorglich geprüft, um im Falle eines nicht auszuschließenden Firstfalls ein Ausbreiten radioaktiv belasteter Stäube und Grubenwetter aus der Einlagerungskammer in das Grubengebäude und in die Abluft zu verhindern. Deshalb sollen die Verschlüsse der beschädigten Kammer vorsorglich verstärkt werden. Hierbei verfolgt das BfS das Ziel, Stilllegungsoptionen für die Asse durch diese Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen.


*


Quelle:
BfS-Pressemitteilung 06/2009, 28.01.2009
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
38201 Salzgitter, Postfach 10 01 49
Telefon: 01888/333-1130, Fax: 01888/333-1150
E-Mail: info@bfs.de
Internet: http://www.bfs.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2009