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ATOM/641: Ein kurzer Vergleich - Konrad ist nicht Asse (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - aus der Pressemitteilung vom 26. Februar 2009

Asse und Konrad in der Öffentlichen Diskussion


Ein kurzer Vergleich: Konrad ist nicht Asse

Das Thema Endlagerung sorgt für Aufregung. Die Asse gilt vielen als Beleg dafür, dass eine sichere Endlagerung von radioaktiven Abfällen nicht möglich ist. Mit Schacht Konrad ist ein Standort für leicht und mittelradioaktive Abfälle genehmigt, der alle Sicherheitskriterien erfüllt, die der Stand von Wissenschaft und Technik vorgibt.

Anders als Asse weist Konrad keinen hohen Durchbauungsgrad auf. Alle Hohlräume, in die Abfälle eingelagert werden, werden für diesen Zweck untertage erst gebaut und nach der Einlagerung wieder fest verschlossen.

Die Abfälle in der Asse sind in große Kammern eingelagert worden, die für die Salzgewinnung aufgefahren und nach der Einlagerung der Abfallgebinde nicht oder nur locker mit Salzgrus verfüllt wurden. Die Asse ist durch die in Jahrzehnten abgebauten Salzvorkommen durchlöchert. Dadurch ist die Standsicherheit gefährdet und täglich fließen ca. 12.000 Liter Zutrittswässer aus den angrenzenden Gesteinsschichten in das Endlager. Die geplanten Einlagerungsbereiche von Konrad befinden sich dagegen mehr als 800 Meter tief in einer stabilen geologischen Formation. Die bis zu 400 Meter dicke Schicht aus verschiedenen Ton- und Mergelsteinen dichtet das Erzlager Konrad gegen zutretende Wässer ab. Schacht Konrad ist in einem atomrechtlichen Verfahren mit umfänglicher Öffentlichkeitsbeteiligung zum Endlager bestimmt worden. Nach der Befassung von rund 290.000 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Verbänden aus ganz Deutschland und mehreren Klagen ist Schacht Konrad 2002 planfestgestellt und 2005 vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. 2007, über 30 Jahre nach den ersten Voruntersuchungen und fünf Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss, wurde dieser höchstrichterlich bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zu den Urteilen des OVG Lüneburg ab. Die Asse wurde ohne vergleichbare Voruntersuchungen allein nach bergrechtlicher Genehmigung, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorsah, ausgewählt und betrieben. Trotz der problematischen geologischen Situation der Asse wurden teils in feuchten Kammern insgesamt rund 126.000 Gebinde eingelagert. Nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt die Asse keines der grundlegenden Auswahlkriterien für ein Endlager für radiaktive Abfälle.


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Quelle:
BfS-Pressemitteilung 11/2009, 26.02.2009
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2009