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ATOM/692: Bundesamt für Strahlenschutz setzt neue Strahlenschutzordnung für Asse in Kraft (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 2. Juli 2009

Bundesamt für Strahlenschutz setzt neue Strahlenschutzordnung für Asse in Kraft

Vorsorge-Planungen auch für Störfälle


Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die atomrechtlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Betrieb der Asse bis zur Stilllegung erarbeitet, wesentliche Änderungen im Betriebsablauf vorgenommen und damit grundlegende Anforderungen des Strahlenschutzes umgesetzt. Dies war nötig, da der Zustand der Anlage nicht den Maßgaben des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung entsprach. "Mit diesem Schritt werden wesentliche Defizite, die wesentliche Ursache für den Betreiberwechsel waren, behoben," sagte der Präsident des BfS, Wolfram König, am Donnerstag in Salzgitter.

Den Antrag für den sicheren Betrieb der Asse bis zum Beginn der Stilllegung nach õ 7 der Strahlenschutzverordnung hat das BfS bei der Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Umweltministerium, bereits eingereicht. Die jetzt vorgelegten Nachweise sind Grundlage für die Entscheidung über den Antrag. Damit liegen erstmalig vollständige und nachprüfbare Angaben vor, wie die Asse als kerntechnische Anlage nach den strengeren Vorgaben des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung zu betreiben ist.

Als Ergebnis der Sicherheitsanalysen für den Normalbetrieb wurden unter anderem Strahlenschutzanweisungen erstellt und Verdachtsflächen, die radioaktiv kontaminiert sein könnten, ausgewiesen. Bei Personen, die sich dort oder in neu ausgewiesenen Strahlenschutzbereichen aufhalten, ist eine Kontaminationskontrolle vorgeschrieben. Beschäftigte, aber auch Besucher werden mit Dosimetern überwacht.

"Ich habe als Strahlenschutzverantwortlicher im Interesse der Sicherheit die Asse GmbH, die den Betrieb des Endlagers im Auftrag des BfS führt, bereits jetzt beauftragt, die neu erstellte Strahlenschutzordnung ab sofort anzuwenden", sagte König. Damit verpflichte sich das BfS noch vor einer Genehmigung zur Anwendung der strengeren Regelungen.

Die für den Antrag nach § 7 Strahlenschutzverordnung darüber hinaus durchgeführten Sicherheitsanalysen für Störfälle zeigen, dass eine verlässliche Prognose für die Menge des zutretenden Grundwassers nicht möglich ist. Deshalb muss vorsichtshalber der Einbruch sog. auslegungsüberschreitender Mengen unterstellt werden. In diesem Fall könnten nach Abschätzungen des beauftragten Gutachters größere Grundwassermengen kontaminiert und die Strahlenschutzziele nicht eingehalten werden.

Die Ergebnisse sind für das Bundesamt für Strahlenschutz Anlass zu zwei Maßnahmenpaketen. Sie dienen zum Einen der Verringerung der Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem unkontrollierten Absaufen der Grube kommt. Zum Anderen müssen die radiologischen Konsequenzen für den Fall unerwartet großer Wassereinbrüche begrenzt werden.

Die Verringerung der laufenden Verformung der Hohlräume des Salzbergwerks ist eine Möglichkeit, dazu beizutragen, dass dieser Fall nicht eintritt. Mit den vorbereitenden Arbeiten für die Verfüllung der entstandenen Spalten zwischen den Decken der Kammern und dem lockeren Salz ist bereits begonnen worden.

Als Teil der Unterlagen zum § 7-Antrag hat das BfS deshalb zusätzlich Strategien ausgearbeitet, mit denen auch im schlimmsten Fall, dem massiven Anstieg der Wasserzuflüsse in die Asse, negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden sollen.

Das Konzept umfasst konkrete technische Vorkehrungen sowie Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Anlage, mit denen eine radiologische Ausbreitung der eingelagerten Abfälle verhindert werden soll. Hierbei stehen Maßnahmen zur Beherrschung höherer Zutrittsraten im Vordergrund. Unter anderem sollen große Speicherbecken angelegt und leistungsfähigere Pumpen vorgehalten werden, um in einer Notfallsituation große Mengen Zutrittswässer in diesen Speicherbecken auffangen und abtransportieren zu können. Das BfS hat bereits mit den vor einer Genehmigung möglichen Sicherungsarbeiten begonnen, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

Letzter Schritt des gestuften Vorgehens ist die Minimierung der Freisetzung radioaktiver Stoffe im Notfall, wenn alle anderen Maßnahmen nicht erfolgreich sind. Dabei geht es darum, die Schadstofffreisetzung aus den Gebinden zu begrenzen, die Lösungsbewegung in der Grube zu behindern und den Transport radioaktiver Stoffe zu verzögern. Wichtig ist es insbesondere, direkte Verbindungen zwischen den Kammern mit den eingelagerten radioaktiven Abfällen und dem umgebenden Deckgebirge und eine Auspressung radioaktiv verseuchter Lösung an die Umwelt zu verhindern. Dazu würden u.a. Resthohlräume in Einlagerungskammern verfüllt oder Grubenteile mit einer gesättigten Salzlösung geflutet, um Auflösungsprozessen des Gesteins entgegen zu wirken. Es werden Leitungen in bestimmte Einlagerungskammern gelegt, um im Notfall Beton einpumpen zu können.

Anders als sonst bei Maßnahmen nach Atomgesetz üblich, müssen all diese Handlungsmöglichkeiten parallel verfolgt, auf ihre Realisierbarkeit geprüft, vorgehalten oder sogar vorsorglich umgesetzt werden. Dieser Zeitdruck ist entstanden, da es sich bei der Asse nicht um ein geplantes Endlager, sondern um ein seit über 40 Jahren unter anderen rechtlichen Bedingungen betriebenes Bergwerk handelt.

Dabei wird darauf zu achten sein, dass die jetzt durchzuführenden Maßnahmen vereinbar sind mit den derzeit untersuchten Stilllegungsoptionen für die Asse. Dazu gehören die Rückholung aller oder eines Teiles der Abfälle, die Umlagerung in einen anderen Teil des Bergwerks und die Vollverfüllung der Asse mit Salzbeton.


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Quelle:
BfS-Pressemitteilung 25/2009, 02.07.2009
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2009