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ATOM/1238: Zwischenlager Brunsbüttel - Antragsunterlagen veröffentlicht (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz

Pressemitteilung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit - 10. Januar 2017

Zwischenlager Brunsbüttel: Antragsunterlagen veröffentlicht
BfE leitet wichtigen Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung ein


Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) startet einen wichtigen Verfahrensschritt im Genehmigungsverfahren für das Standort-Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel: Vom 11. Januar bis einschließlich 10. März 2017 sind die Unterlagen in Brunsbüttel, Salzgitter, Berlin und im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar. Bürgerinnen und Bürger können sich in diesem Zeitraum über die Planungen zur Genehmigung des Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente informieren und beim BfE Einwendungen erheben.

Nach Sichtung der Einwendungen lädt das BfE als Genehmigungsbehörde zu einem Erörterungstermin ein. Dort können die Einsprüche und Kritiken gemeinsam mit dem Antragsteller diskutiert werden. Die Ergebnisse des Erörterungstermines wird das BfE im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager berücksichtigen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Antragstellerin ist die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), deren Gesellschafterin wiederum das Energieversorgungsunternehmen Vattenfall ist.

Zu den Unterlagen, die veröffentlicht werden, gehören:
  • Antrag nach § 6 AtG vom 16. November 2015,
  • Präzisierung des Antrags vom 12. Februar 2016,
  • Baugenehmigung für das Standort-Zwischenlager vom 24. September 2003,
  • Sicherheitsbericht,
  • Kurzbeschreibung,
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

Hinweis: Die im Internet veröffentlichten Unterlagen dienen der Information. Rechtsverbindlich sind allein die in Brunsbüttel, Salzgitter und Berlin ausgelegten Unterlagen.


Adressen und Öffnungszeiten

Internet [1]
http://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 14.00 Uhr

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit
- Bibliothek -
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 Uhr

Bürgerbüro der Stadt Brunsbüttel
Von-Humboldt-Platz 9
25541 Brunsbüttel
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

Einwendungen

Einwendungen können bis einschließlich 10. März 2017
schriftlich beim
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Oder
zur Niederschrift beim
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
erhoben werden.


[1] http://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html

Hintergründe zum Zwischenlager Brunsbüttel:
http://www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html

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Quelle:
BfE-Pressemitteilung 1/17, 11.01.2017
weitergeleitet durch:
Bundesamt für Strahlenschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
38201 Salzgitter, Postfach 10 01 49
Telefon: 01888/333-1130, Fax: 01888/333-1150
E-Mail: info@bfs.de
Internet: http://www.bfs.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2017

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