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MELDUNG/092: Gefährdung der Feldhamster in Deutschland nimmt weiter dramatisch zu (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 12. November 2012

Artenschutzexperten fordern Aktionspläne für den Feldhamster

Rückgang weiter dramatisch



Bonn, 12. November 2012: Die Gefährdung der Feldhamster in Deutschland nimmt weiter dramatisch zu. Dies ist das Fazit eines soeben zu Ende gegangenen Expertentreffens im Bundesamt für Naturschutz. Ein deutlicher Rückgang der Populationen wird in allen Bundesländern verzeichnet. Davon sind auch die Länder betroffen, in denen es noch flächendeckende Vorkommen des Feldhamsters gibt. Den dringenden Handlungsbedarf stellten die Experten in einer Liste von Empfehlungen und Forderungen zusammen. Demnach sollen in allen Bundesländern mit Feldhamstervorkommen, soweit noch nicht vorhanden, umgehend Aktionspläne für die Art aufgestellt und vor allem konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

"Wenn der Feldhamster gerettet werden soll, müssen wir bald eine Umkehr des negativen Trends erreichen", resümiert die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz (BfN) Beate Jessel. "Denn der Feldhamster steht für eine Agrarlandschaft, die noch ein Mindestmaß an Strukturen und Fruchtfolgen aufweist, weshalb on den Maßnahmen zu seinem Schutz auch viele weitere Arten der heimischen Agrarlandschaften profitieren." Dazu zählen etwa Wiesenweihe, Feldlerche, Feldhase oder Rebhuhn. Diese Arten sind ebenfalls in ihren Beständen gefährdet, wie das BfN im Juli dieses Jahres mitteilte.

Zum Schutz des Feldhamsters besteht im § 44 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Verpflichtung. Damit ist der Verschlechterungen der lokalen Populationen von Feldhamstern in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. "Der Feldhamsterschutz ist nur gemeinsam mit den Landwirten möglich. Deshalb ist eine attraktive finanzielle Vergütung für eine den Feldhamster fördernde Bewirtschaftung erforderlich", sagte die BfN-Präsidentin. Darüber hinaus wird eine Betriebsberatung vor Ort von den Fachleuten empfohlen. "Hamsterschutz braucht ein Gesicht", fassten die Experten ihre positiven Erfahrungen mit dem Feldhamsterschutz in den agrarisch genutzten Gebieten Deutschlands zusammen. Denn für eine Beratung der Landwirtschaft und erfolgreiche Kooperation sind dauerhaft verfügbare Ansprechpartner vor Ort wichtig, die für den Hamster werben und Programme zur hamstergerechten Bewirtschaftung vermitteln.

Hintergrund
Feldhamsterexperten aus den Fachbehörden der Bundesländer, Wissenschaft und Planungsbüros trafen sich auf Einladung des Bundesamts für Naturschutz auf der Insel Vilm, um sich über den Erhaltungszustand des Feldhamsters in Deutschland auszutauschen sowie über die Umsetzung von Maßnahmen zu seiner Erhaltung und der Verbesserung seiner Lebensbedingungen zu beraten. Der Feldhamster (Cricetus cricetus) lebt bevorzugt auf tiefgründigen Löß- und Lehmböden der Agrarlandschaft und frisst v.a. Getreide und Hülsenfrüchte. Da er Vorratshaltung betreiben muss, um in den Wachphasen des Winterschlafs nicht zu verhungern, muss er Gelegenheit haben ausreichende Nahrung in den Bau einzutragen. Die Belassung von Erntestreifen und Stoppelfelder bieten dazu gute Bedingungen. Der Feldhamster ist nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.

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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 12.11.2012
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2012