Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → ARTENSCHUTZ

MELDUNG/132: Seltene Bechsteinfledermaus bekommt größeren Lebensraum im Taunus (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Bonn, 25. September 2013

Seltene Bechsteinfledermaus bekommt größeren Lebensraum im Taunus



Berlin/Bonn, 25. September 2013: Zum Schutz der seltenen Bechsteinfledermaus sollen die Fledermauskolonien im Naturpark Rhein-Taunus miteinander vernetzt werden. Das ist der Kern eines neuen Projekts im Bundesprogramm Biologische Vielfalt, das vom Bundesumweltministerium gefördert wird.

Das Projekt "Förderung eines Kolonieverbundes der Bechsteinfledermaus" soll zunächst die Anforderungen an den Lebensraum dieser seltenen Fledermausart erfassen. Dazu werden die Wochenstubenkolonien in den Baumhöhlen gesucht und die Wanderungen zwischen den Baumhöhlen im Lebensraum mit Fledermaus-Detektoren beobachtet. Die Ergebnisse ermöglichen Rückschlüsse für die anschließende Entwicklung und Pflege der Lebensräume.

Das Bundesumweltministerium stellt aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt rund 710.000 Euro zur Verfügung. Das Bundesamt für Naturschutz begleitet das Naturschutzprojekt als Bewilligungsbehörde fachlich. Durchgeführt wird das dreieinhalbjährige Projekt gemeinsam vom Naturpark Rhein-Taunus, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis.

"Die Bechsteinfledermaus ist eine rein europäische Art mit einem Verbreitungsschwerpunkt in Zentral- und Westeuropa. Ein erheblicher Anteil der gesamten Weltpopulation lebt in Deutschland. Daraus resultiert eine besondere Verantwortung unseres Landes für die Erhaltung und Förderung dieser Art", sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel.

Mit dem Projekt werden auch weitere Arten gefördert, die ebenfalls vom Schutz von Lebensräumen wie Wäldern oder Streuobstwiesen profitieren. Naturnahe Wälder mit zahlreichen Baumhöhlen und üppigem Pflanzenwuchs befördern eine vielfältige Lebensgemeinschaft mit seltenen Arten wie der Wildkatze oder dem Hirschkäfer.

Bereits 1992 hat sich die Europäische Union im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) verpflichtet, besondere Arten wie die Bechsteinfledermaus streng zu schützen und ihre Populationen zu erhalten. Die Bechsteinfledermaus wurde daher im "Bundesprogramm Biologische Vielfalt" in eine Liste mit 40 Arten aufgenommen, für deren Schutz die Bundesrepublik international eine besondere Verantwortung trägt. Der Erhalt dieser sogenannten "Verantwortungsarten" ist ein Förderschwerpunkt des Bundesprogramms.


Hintergrund - Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm:
www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm.html

*

Quelle:
Pressemitteilung, 25.09.2013
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 0228/8491-1034, Fax: 0228/8491-1039
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2013