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MELDUNG/205: Butendiek - Offshore-Lärm vertreibt Deutschlands einzige Wal-Art (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 16. Juli 2014

NABU: Offshore-Lärm vertreibt Deutschlands einzige Wal-Art

Miller: Behörden-Hick-Hack um Butendiek wird zur Katastrophe für Schweinswale



Berlin - Deutschlands einzige Wal-Art, der Schweinswal, flieht vor dem Baulärm des Offshore-Windparks Butendiek. Das zeigen aktuelle Flugbeobachtungen aus dem Sylter Außenriff. Für gewöhnlich halten sich hier im Juni die Schweinswale auf, um ihre Kälber aufzuziehen. Doch dieses Jahr wurden deutlich weniger Tiere gezählt als im Vorjahr. "Damit wird unsere größte Befürchtung zur traurigen Gewissheit: Der Baulärm des Windparks hat die Wale aus dem für sie eingerichteten Schutzgebiet vertrieben - und das mitten in ihrer Fortpflanzungszeit", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Das wollten wir mit unserer Klage am Verwaltungsgericht Köln verhindern. Doch anstatt Verantwortung zu übernehmen, ringen die Behörden seit Monaten um Zuständigkeiten und versuchen, unsere Klage mit allen Mitteln zu behindern", so Miller weiter.

Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz führt die Tierärztliche Hochschule Hannover regelmäßig fluggestützte Schweinswalzählungen in der deutschen Nordsee durch. Die aktuellen Karten zeigen, dass fast jeder zweite Schweinswal aus dem Gebiet verschwunden ist. Besonders alarmierend ist die geringe Anzahl von Mutter-Kalb-Paaren, die sonst typisch für diese Jahreszeit sind. Im Radius von mehreren Kilometern um das Baugebiet des Windparks wurden während zweier Überflüge überhaupt keine Wale gesichtet. "Butendiek liegt mitten im FFH-Schutzgebiet, in der Kinderstube des Nordsee-Schweinswals", kritisierte NABU-Meeresexperte Kim Detloff. "Trotzdem wurden die ohrenbetäubenden Rammungen vorsätzlich in die Fortpflanzungszeit von Mai bis August gelegt. Diese naturschutzpolitische Ignoranz vonseiten der Betreiber und der Behörden ist unfassbar. Schweinswale sind nach nationalem und europäischem Recht streng geschützt", sagte Detloff.

Im April hatte der NABU auf Grundlage eines eigenen Rechtsgutachtens Klage nach Umweltschadensgesetz am Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Angeklagt ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Das BfN jedoch lehnt die Verantwortung ab und verweist auf die rechtliche Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH), der Genehmigungsbehörde für Offshore-Windparks. Seitdem streiten sich die Juristen um die tatsächliche Verantwortlichkeit von BfN und BSH.

Um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen, muss der NABU nun zwei getrennte Verfahren führen: zum einen die Klage auf Vermeidung weiterer Umweltschäden gegen das BSH am Verwaltungsgericht Hamburg, zum anderen die Klage gegen das BfN auf Sanierung des bereits eingetretenen Schadens am Verwaltungsgericht Köln. "Wäre das Thema nicht so traurig, könnte man über diese Posse nur den Kopf schütteln. Doch die beiden zuständigen Behörden spielen auf Zeit und verweigern die inhaltliche Auseinandersetzung. Gleichzeitig geschieht im Sylter Außenriff eine ökologische Katastrophe", warnte Detloff. Inzwischen fordert das BSH sogar das BfN zur Stellungnahme für das Hamburger Verfahren auf. "Das macht nicht nur die Verwirrung komplett, sondern zeigt auch, wie sehr sich die Behörden vor ihrer Verantwortung scheuen", so der NABU-Meeresexperte.

Die nebulöse Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie mit unklarer Zuständigkeit ist nach NABU-Meinung ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Die Splittung der Zuständigkeiten für die Umwelthaftungsrichtlinie entspricht ganz sicher nicht der Intention der europäischen Gesetzgebung", sagte Kim Detloff. "Den Schweinswalen im Baugebiet Butendiek hilft eine Entscheidung des EuGH vermutlich nicht mehr. Aber möglicherweise kann noch der Schaden für die ebenfalls streng geschützten Seevögel im Baugebiet abgewendet werden, etwa für die Stern- oder Prachttaucher", so Detloff. Gleichzeitig erhofft sich der NABU von den Klagen in Hamburg und Köln, dass zukünftige Genehmigungsverfahren für Offshore-Parks den Anforderungen des geltenden Naturschutzrechts entsprechen.

Ein ausführliches Hintergrundpapier zur NABU-Klage gegen den Offshore-Windpark Butendiek finden Sie unter
www.NABU.de/butendiek

Das NABU-Rechtsgutachten finden Sie unter
www.NABU.de/themen/meere/windparks/16540.html

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Quelle:
NABU Pressedienst Nr. 83/2014, 16.07.2014
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2014