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RECHT/026: Zum Schutz des Uhus - Klage gegen Hochspannungsleitung für Kraftwerk Lünen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 19. Januar 2010

Naturschutzpolitisches Armutszeugnis im Internationalen Jahr der Biodiversität"

Zum Schutz des Uhus: BUND-Klage gegen Hochspannungsleitung


Düsseldorf, 20.01.2010 - Zum Schutz des bedrohten Uhus hat der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen den Bau einer Hochspannungsfreileitung zur Netzanbindung des geplanten Trianel-Kohlekraftwerks in Lünen eingereicht. Die Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 11.12.2009 für den Neubau einer 380-kV-Hochspannungsfreileitung zur geplanten Netzanbindung des umstrittenen Steinkohlekraftwerks Lünen. Der BUND rügt mit seiner Klage insbesondere gravierende Verstöße der Planung gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz. Mit dem Planfeststellungsbeschluss werde verkannt, dass es durch den Bau der Hochspannungsfreileitung zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko in Bezug auf das einzige im Betrachtungsraum vorkommende Brutpaar des streng geschützten Uhus (Bubo bubo) komme. Der Uhu ist die größte europäische Eulenart. Der Gesamtbestand in NRW beträgt nur 180-200 Brutpaare (2006). Die geplante Hochspannungsleitung soll in 200 Meter Entfernung zum Brutplatz eines Uhu-Paares vorbei führen. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass die Kollision mit Freileitungen eine der Haupt-Todesursachen des Uhus ist. Neben der erhöhten Kollisionsgefahr beklagt der BUND die erhebliche Zerschneidung des für den Erhalt des Eulenvogels überlebenswichtigen Jagd-Freiraums. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Brutstandort aufgegeben werde, schätzt der BUND als sehr hoch ein. Der BUND sieht die Freileitungs-Planung in eklatantem Widerspruch zu den von NRW-Landesregierung definierten Schutzzielen für den Uhu. Danach ist der Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen ebenso vorgesehen wie die Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume und der Schutz vor gefährlichen Strommasten und Freileitungen. Die technische Alternative einer Erdkabellösung sei aber vorschnell verworfen worden. Dass ausgerechnet im von den Vereinten Nationen ausgerufenen und der Landesregierung propagierten Internationalen Jahr der Biodiversität solche schädlichen Planungen genehmigt würden, wertet der BUND als "naturschutzpolitisches Armutszeugnis".


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Quelle:
Presseinformation Nr. 03, 19. Januar 2010
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2010