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KOHLEALARM/337: Klimakampf und Kohlefront - immer noch die gleichen Fragen ... (Umweltgruppe Cottbus e.V.)


Umweltgruppe Cottbus - Pressemitteilung vom 07.04.2017

Grüne Liga stellt offene Fragen zu LEAGs Revierkonzept


Cottbus, 07.04.2017. Der Umweltverband Grüne Liga fordert in einem Brief den Energiekonzern LEAG auf, neun offene Fragen zum Lausitzer Braunkohlenbergbau zu beantworten. Dies ist als Grundlage für eine sachgerechte Debatte erforderlich, bevor beispielsweise der Brandenburgische Braunkohlenausschuss am 16. Mai über das neue Revierkonzept des Unternehmens diskutiert.

René Schuster, langjähriger Vertreter der Umweltverbände im Braunkohlenausschuss, erläutert:
"Das Revierkonzept der LEAG bleibt an vielen Punkten schwammig. Wenn etwa das Kraftwerk Jänschwalde nach Ende des benachbarten Tagebaues maximal 8-10 Jahre mit Kohle aus dem Süden des Reviers laufen soll, kann das zwischen 18 Millionen Tonnen und 180 Millionen Tonnen CO2-Emissionen bedeuten. Mit dieser diffusen Aussage können weder Abbaufelder wie Welzow-Süd II begründet werden, noch ist das eine Grundlage für die Struktur- und Standortentwicklung."

Weitere offene Fragen betreffen beispielsweise das Auslaufen des Tagebaues Jänschwalde vor dem Dorf Taubendorf, den Schutz Brandenburgs vor der Grundwasserabsenkung des sächsischen Tagebaues Nochten oder die Rückabwicklung von Flächenkäufen für nun abgesagte Tagebaue.

Das Bergbauunternehmen LEAG hatte am 30. März sein neues Konzept für das Lausitzer Braunkohlenrevier vorgestellt. Dabei wurde auf mehrere bisher geplante Tagebaufelder verzichtet, eine Zwangsumsiedlung von Proschim für den Tagebau Welzow-Süd II jedoch weiter offengehalten. Die GRÜNE LIGA fordert das Unternehmen nun auf, sich noch vor der Sitzung des Braunkohlenausschusses konkreter zu äußern. "Das würde die politische Debatte über Bewertungen und Schlussfolgerungen sehr erleichtern." heißt es in dem Brief an LEAG-Chef Rendez.

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Brief

Lausitz Energie Bergbau AG
Dr. Helmar Rendez - Vorsitzender des Vorstands
Vom-Stein-Straße 39
03050 Cottbus

In Kopie an
Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg

Cottbus / Chośebuz, 07.04.2017

Fragen zum Revierkonzept der LEAG

Sehr geehrter Herr Dr. Rendez,
nach der Veröffentlichung des neuen Revierkonzeptes der LEAG am 30. März diesen Jahres wird sich eine Sondersitzung des Braunkohlenausschusses des Landes Brandenburg am 16. Mai damit beschäftigen.

Das bisher vorgestellte Revierkonzept bleibt jedoch in vielen Punkten unkonkret. Für eine sachgerechte Debatte ist es deshalb erforderlich, dass das Unternehmen seine Vorstellungen zu folgenden Fragen konkreter darstellt:

1. Das "Mengengerüst", das den Braunkohlenplänen Nochten 2 und Welzow-Süd Teilfeld II zugrunde lag, muss aktualisiert werden. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Kohlemengen noch im Kraftwerk Jänschwalde verstromt werden sollen. Eine Aussage, das Kraftwerk nach 2023 "noch für einen Zeitraum von maximal 8-10 Jahre mit Kohle aus dem Süden des Reviers zu betreiben" kann grob geschätzt Kohle- und CO2-Mengen zwischen 18 Millionen Tonnen (1 Block, 5 Jahre, geringe Auslastung) und 180 Millionen Tonnen (4 Blöcke, 10 Jahre, Volllast) bedeuten. Mit dieser diffusen Aussage können weder konkrete Abbaufelder (Welzow-Süd II, Nochten Sonderfeld) begründet werden, noch ist sie als Grundlage für die "Struktur- und Standortentwicklung" nutzbar.

2. Ebenso muss das Unternehmen einen seine Vorstellungen zum Auslauftermin (oder eine Restkohlemenge) für die beiden 500 MW-Blöcke am Standort Boxberg angeben, da auch dies entscheidenden Einfluss auf Kohlebedarf und CO2-Emissionen hat.

3. Die Vorstellungen des Unternehmens zum Auslaufen des Tagebaues Jänschwalde "voraussichtlich im Jahr 2023" müssen konkreter dargestellt werden. Ende 2015 wurde vom Betreiber angegeben, "dass der Tagebau Jänschwalde bis 2025 laufen wird." (Protokoll der 86. Sitzung des Braunkohlenausschusses Brandenburg vom 12.11.2015, S. 16) Soll die Jahresförderung höher ausfallen als 2015 angegeben oder ein Teil der Kohle nicht genutzt werden? Gibt es Veränderungen in der Abbau- oder Rekultivierungsplanung? Wann ist eine wasserrechtliche Antragstellung zur Herstellung des Taubendorfer Sees vorgesehen?

4. Das Kraftwerk Jänschwalde nutzt bisher gehobenes Grundwasser des Tagebaues als Kühlwasser. Woher soll es nach Stilllegung des Tagebaues Jänschwalde über 8-10 Jahre das Kühlwasser beziehen?

5. Eine Entscheidung zu Welzow-Süd II sei laut Revierkonzept "aus Sicht der Tagebauführung jetzt noch nicht zwingend notwendig" Bei welchem Abbaustand wird sie aus welchem Grund zwingend erforderlich sein? Wie erklärt sich der Widerspruch zum Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd I, demzufolge die Entscheidung bereits 2015 nötig war, damit "keine irreversiblen Zwangspunkte durch die Tagebauentwicklung gesetzt werden" (Begründung zu Ziel 3).

6. Wird das Unternehmen vor seiner für 2020 angekündigten Entscheidung über das Teilfeld II des Tagebaus Welzow-Süd bereits einen Rahmenbetriebsplan-Antrag zur Gewinnung dieses Feldes einreichen?

7. Wird das Unternehmen zur Gewinnung des Sonderfeldes Tagebau Nochten eine Änderung zum beantragten (aber bisher nicht genehmigten) Rahmenbetriebsplan einreichen?

8. Wird der Verlauf der zur Begrenzung der Grundwasserabsenkung am Tagebau Nochten geplanten Dichtwand angepasst, insbesondere ein Verlauf außerhalb eiszeitlicher Rinnenstrukturen und näher an der Abbaukante vorgesehen?

9. Wird das Unternehmen die als Ansiedlungsstandorte in der Gemeinde Schleife oder im jetzt nicht mehr beabsichtigten Abbaugebiet gekauften Flächen wieder veräußern? Erhalten die früheren Eigentümer das Vorrecht auf einen Rückkauf zum gleichen Preis? Ich gehe davon aus, dass auch über den Braunkohlenausschuss hinaus ein großes öffentliches Interesse an der Beantwortung dieser Fragen besteht und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir und allen Mitgliedern des Ausschusses Ihre Antworten bereits vor der Sitzung zukommen lassen. Das würde die politische Debatte über Bewertungen und Schlussfolgerungen sehr erleichtern.

Mit freundlichem Gruß,
René Schuster
Mitglied des Braunkohlenausschusses

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Quelle:
Umweltgruppe Cottbus
Straße der Jugend 94, 03046 Cottbus
E-Mail: umweltgruppe@kein-tagebau.de
Internet: www.kein-tagebau.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2017

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