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KOHLEALARM/469: Klimakampf und Kohlefront - Enteignung soll scheitern ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 7. September 2018

BUND mit weiterer Klage gegen Tagebau Hambach

Umweltverband wehrt sich gegen Vollziehung der Zwangsenteignung


Düsseldorf, 07.09.2018 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wehrt sich mit einer weiteren Klage gegen die auf Antrag der RWE Power AG von der Bezirksregierung Arnsberg verfügte Zwangsenteignung seines Grundstücks im Tagebaufeld Hambach. Der Umweltverband hat heute beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage gegen die so genannte "vorzeitige Besitzeinweisung" eingelegt. Mit Beschluss vom 22. August hatte die Bergbehörde die einer Zwangsräumung entsprechende Maßnahme angeordnet. Sie soll zum 1. April 2020 wirksam werden. Bereits am 18. Juni 2018 hat der BUND Klage gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg verfügte Abtretung seines Grundstücks an den Kohlekonzern RWE eingereicht.

Der etwa 500 Quadratmeter große "Widerstandsacker" des BUND liegt unmittelbar östlich des Hambacher Waldes bei Kerpen-Manheim. Die Umweltschützer*innen hatten das Grundstück bereits 1997 erworben. In seinem Untergrund befindet sich ein eingetragenes Bodendenkmal in Form einer römischen Grabanlage aus dem 2. bis 3. Jahrhundert. Gemäß RWE-Angaben könnten etwa 300 Millionen Tonnen Braunkohle nicht gefördert werden, sollte der BUND sich vor Gericht durchsetzen.

Begründet wird die vorzeitige Besitzeinweisung mit dem Wohl der Allgemeinheit. Die Versorgung des Marktes mit Braunkohle sei ein Gemeinwohlziel von besonderem Gewicht, so die Bergbehörde. Für den BUND zeugt diese Begründung von einem "hohen Maß an Realitätsverweigerung einer Behörde, die mehr dem RWE- als dem Allgemeinwohl verpflichtet zu sein scheint". Braunkohle ist der anerkannt klimaschädlichste Energieträger. Seine Förderung und Nutzung ist zudem mit weitreichenden Negativ-Folgen für Menschen, Natur und Umwelt verbunden. Zudem ist die Braunkohle angesichts massiver Überkapazitäten auf dem Strommarkt und historisch hoher Braunkohlenstrom- Nettoexporte ins europäische Ausland heute zur Sicherung der hiesigen Energieversorgung schlichtweg überflüssig, so der BUND. Vor diesem Hintergrund aber ist ein so weit reichender Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Recht auf Eigentum selbst nach dem Bundesberggesetz unzulässig.

Schon einmal hatte sich der BUND erfolgreich gegen die Zwangsenteignung eines seiner Grundstücke für den Tagebau gewehrt. Die Zwangsenteignung seiner Obstwiese für den Tagebau Garzweiler war im Dezember 2013 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.



Mehr Infos:
www.bund-nrw.de/hambach-enteignung

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Quelle:
Presseinformation vom 7. September 2018
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/30 20 05-0
E-Mail: bund.nrw@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2018

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