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EUROPA/406: Naturschutz vernachlässigt - EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (BUND SH)


BUND Landesverband Schleswig-Holstein e.V. - Kiel, 17. Februar 2015

Naturschutz vernachlässigt: EU startet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat erfahren, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gestartet hat. Auch speziell in Schleswig-Holstein gibt es noch deutliche Defizite. Der BUND fordert mehr Personal und Mittel für die Umsetzung des Naturschutzes.

Gegenstand des Verfahrens ist die sogenannte FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Ziel dieser ist die Erhaltung der europäischen Tier- und Pflanzenwelt mithilfe eines europaweiten Netzwerkes von Schutzgebieten, dem Natura 2000-Netzwerk. Bei der Umsetzung hat Deutschland seine Pflichten bisher nicht erfüllt. Mehrere tausend Gebiete bundesweit erfüllen nach Einschätzung der EU-Kommission nicht die Vorgaben. Deutschland will sich zur Umsetzung bis 2022 Zeit lassen, für die EU-Kommission viel zu lange.

In Schleswig-Holstein sind laut EU für fast die Hälfte der Gebiete die vorgeschrieben Managementpläne nicht fertig. Bis 2018 soll es noch dauern. "Das ist ein jahrelanger Verstoß gegen EU-Recht. Dabei hat sich Natura 2000 als Erfolgsstory des Artenschutzes bewiesen - wenn es denn richtig und rechtzeitig umgesetzt wird. Es geht ja nicht darum die Anfordernisse der EU nur um der EU Willen zu erfüllen, sondern um den Naturschutz vor Ort - auch in Schleswig-Holstein ", sagt Dr. Claudia Bielfeldt, BUND-Landesvorsitzende. "Es wird Zeit, dass die Versäumnisse der Vorgängerregierungen endlich behoben werden: Ohne mehr Personal und Mittel geht es nicht."

Die Bundesländer sind aufgefordert die Bundesregierung in ihrer Antwort an die EU-Kommission zu unterstützen. Ist die EU mit der deutschen Antwort unzufrieden, dann droht eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Neben Strafzahlungen könnte die EU dann vorschreiben, wie die Richtlinie zu erfüllen ist. Schleswig-Holstein wird vom Bundesumweltministerium maßgeblich an der deutschen Reaktion an die EU-Kommission beteiligt.

"Es ist erfreulich, dass die Landesregierung direkt eingebunden ist. Das Land muss diese Chance nutzen: Es muss deutlich werden, dass die EU-Naturschutzrichtlinien eine gute Grundlage für den Schutz unserer Lebensgrundlagen sind. Genau wie das Landesnaturschutzgesetz: Die Landesregierung ist mit ihrem Entwurf auf einem guten Weg.", erklärt Tobias Langguth, Referent für Naturschutz beim BUND Schleswig-Holstein. "Der Abwärtstrend im behördlichen Naturschutz muss aber endlich gestoppt werden, sonst bleibt jeder Beschluss ein Papiertiger. Da sind auch Berlin und Brüssel gefragt. Das Vertragsverletzungsverfahren zeigt deutlich, dass es so nicht weitergehen kann. Wer heute beim Natur- und Umweltschutz spart, zahlt später doppelt drauf", schließt Langguth ab.


Hintergrundinformationen zum Landesnaturschutzgesetz mit Forderungen des BUND als PDF:
http://www.bund-sh.de/uploads/media/BUND_Stellungnahme_LNatSchG_LJagdG_LWaldG_2015-03-06.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 17.02.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Schleswig-Holstein
Lorentzendamm Nr. 16, 24103 Kiel
Tel.: 0431/66060-0, Fax: 0431/66060-33
E-mail: bund-sh@bund-sh.de
Internet: www.bund-sh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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