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EU-News - Donnerstag, 17. November 2016 / Klima & Energie
Energie-Kehrtwende durch Reformpaket?
Mehrere Entwürfe des sogenannten Winterenergiepakets der EU-Kommission sind diese Woche vorab an die Öffentlichkeit geraten.
Das für den 30. November erwartete Paket soll unter anderem eine tiefgreifende Überholung des EU-Energiemarkts, eine Reform der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und Energieeffizienzrichtlinie enthalten. Flankiert wird das Paket von einer "Governance"-Verordnung, die die Erfüllung der Klima- und Energieziele bis 2030 sicherstellen soll.
Governance-Verordnung: Das im Januar 2014 vom Europäischen Rat verabschiedete Ziel, bis 2030 mindestens 27 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Energiemix zu erreichen ist vielfach als zu wenig ambitioniert und als völlig überholt kritisiert worden - erst recht seit der Verabschiedung und Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens letzten Monat. Hinzu kommt, dass das Ziel von 27 Prozent nur noch auf europäischer Ebene verbindlich sein soll und nicht wie bisher auf verbindliche nationale Ziele heruntergebrochen werden soll. Um die mögliche Lücke zwischen EU-Ziel und Maßnahmen auf nationaler Ebene zu schließen, soll ein sogenannter "Governance"-Mechanismus eingeführt werden. Der nun ebenfalls an die Öffentlichkeit geratene Entwurf dieser "Governance"-Verordnung scheint die Mitgliedstaaten jedoch nicht ausreichend zur Verantwortung zu ziehen, berichtet der Umweltnachrichtendienst ENDS. Die "Governance"-Verordnung soll als "horizontales" Regelwerk alle Planungs- und Berichterstattungspflichten im Klima- und Energiebereich zusammenfassen.
Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Die überholte Erneuerbare-Energien-Richtlinie setzt die nationalen Ziele für 2020 der bisherigen Richtlinie als Startpunkt, so dass kein Mitgliedstaat hinter diese Ziele zurückfallen darf. Der Entwurf beinhaltet außerdem Regeln für die Gestaltung nationaler Fördermechanismen für erneuerbare Energien. Der in Deutschland so wichtige Einspeisevorrang ist im neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen. Regeln, die erneuerbaren Energien Einspeise- und Vermarktungsvorrang gewähren, ermöglichen es den Produzenten derzeit noch, ihren sauberen Strom vor konventioneller Energie zu verkaufen.
Marktdesign-Verordnung: Der Entwurf der Marktdesignverordnung schiebt dem nun einen Riegel vor. Nur die kleinsten Erneuerbaren-Kraftwerke würden weiterhin vorrangig behandelt werden. Diese Ausnahme bleibt allerdings nur Ländern vorbehalten, die weniger als 15 Prozent ihres Energiemixes aus Erneuerbaren produzieren, wodurch sie für Deutschland nicht gelten würde. Der Verordnungsentwurf stellt zudem Regeln zu Kapazitätsmechanismen auf, die künftig vermehrt auf dem Austausch unter EU-Mitgliedstaaten durch Stromnetzverbindungen basieren sollen. Auch wenn die Kapazitätsmechanismen für alle Energiequellen offen sein sollen, befürchtet Christian Schaible vom Europäischen Umweltdachverband EEB, dass sie Kohle-, Gas- und Atomkraftwerke am Leben halten würden.
Die EU-Kommission wird das Winterenergiepaket voraussichtlich am 30. November 2016 veröffentlichen. Nach derzeitigem Stand, wird es aus den folgenden Elementen (Auswahl) bestehen:
[ck]
Entwurf Erneuerbaren-Energien-Richtlinie
http://www.politico.eu/wp-content/uploads/2016/11/11_14-RED-Directive.pdf
Entwurf Verordnung zum Design des Elektrizitätsmarkt
http://www.politico.eu/wp-content/uploads/2016/11/11_14-Electricity-Regulation.pdf
Entwurf Verordnung für ein übergreifendes Governance-Instrument
http://www.politico.eu/wp-content/uploads/2016/11/11_14-Energy-Union-Governance.pdf
Umweltnachrichtendienst ENDS
http://www.endseurope.com/
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Quelle:
EU-News, 17.11.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2016
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