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GARTEN/351: Heckenschnitt gefährdet Vogelnachwuchs (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) / Verband für Arten- und Biotopschutz - Presseinformation vom 4. Juli 2017

Heckenschnitt gefährdet Vogelnachwuchs

Warten mit dem Heckenschnitt - Rücksichtnahme auf brütende Vögel


Hilpoltstein, 04.07.2017 - Der LBV bittet alle Gartenbesitzer, sich noch vier Wochen mit dem Hecken- und Strauchschnitt zu gedulden. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten und Parkanlagen. In guten Jahren bringen sie mehrmals Nachwuchs zur Welt. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. "Die Jungvögel von Amseln, Grünfinken und Zaunkönigen sind flügge geworden. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert das Leben der fröhlichen Sängerschar", erläutert die LBV-Expertin Martina Gehret. "Auch finden Beutegreifer die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden."

In den letzten Tagen hat der LBV Anrufe besorgter Bürger erhalten, die von teils radikalen Heckenschnitten berichten. "Es gibt immer wieder Schilderungen von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken", so Gehret. Es ist nicht gerade umwelt- und tierfreundlich, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahlgeschoren werden. "Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu", erklärt die Expertin. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden.

Gesetzlich muss jeder, der Hecken schneidet, darauf achten, Vögel und andere wildlebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. "In der Zeit von März bis Ende September darf nur der Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten", so Gehret. Die Artenschutz-Bestimmungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten.

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Quelle:
Presseinformation, 04.07.2017
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2017

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