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LÄRM/103: EU-Mitgliedstaaten setzen Umgebungslärm-Richtlinie nicht um (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 29. November 2012 / Emissionen

Mitgliedstaaten setzen Umgebungslärm-Richtlinie nicht um



Laut Umweltinformationsdienst ENDS Europe Daily hat bisher kein einziger EU-Mitgliedstaat die Maßnahmen der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vollständig umgesetzt. So fehlen strategische Lärmkarten, die die EU-Mitgliedstaaten für sämtliche Ballungsräume sowie Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken erarbeiten müssen.

Eine "strategische Lärmkarte" ist laut Richtlinie 2002/49/EG eine Karte zur Gesamtbewertung der auf verschiedene Lärmquellen zurückzuführenden Lärmbelastung in einem bestimmten Gebiet oder für die Gesamtprognosen für ein solches Gebiet (Artikel 3r). Bis zum 30. Juni 2012 hätten für das vorangegangene Kalenderjahr strategische Lärmkarten für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von den zuständigen Behörden ausgearbeitet und und gegebenenfalls genehmigt sein müssen. Die Lärmkarten sollen alle fünf Jahre neu aufgelegt werden.

Auch die laut Artikel 8 der Richtlinie einzuhaltende Frist für Aktionspläne, der 18. Juli 2013, wird von der Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht eingehalten, meldete der Umweltinformationdienst mit Bezug auf eine gut informierte Quelle in der EU-Kommission. Die Richtlinie schreibt vor, dass bis Juli 2013 Aktionspläne für die Ballungsräume sowie für die Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, bei denen die relevanten Grenzwerte für Lärm oder andere Kriterien überschritten werden, ausgearbeitet sein müssen. Darin sollen die Mitgliedstaaten vorrangig durchzuführende Maßnahmen zur Bekämpfung des Lärms aufgeführt sein.

Der Flugverkehr verursacht erheblichen Lärm, unter dem über zehn Millionen Menschen in Europa leiden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnete Lärm als zweitschlimmste Gesundheitsgefährdung. Ab einer bestimmten Alltagsbelastung drohten gesundheitliche Schäden, zudem werde die Lebensqualität Betroffener stark beeinträchtigt. [jg]

Artikel von ENDS Europe Daily (kosten- bzw. registrierungspflichtig)
http://www.endseurope.com/30089/no-eu-member-state-compliant-with-eu-noise-legislation

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Quelle:
EU-News, 29.11.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2012