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LÄRM/127: Deutschland verstößt gegen EU-Lärmrichtlinie (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 5. Oktober 2017 / Emissionen

Deutschland verstößt gegen EU-Lärmrichtlinie


Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da es die EU-Lärmrichtlinie nicht vollständig umsetze.

Nach Ansicht der EU-Kommission muss Deutschland noch zahlreiche Aktionspläne für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Flughäfen aufstellen. Zwar habe das Land seit September 2016 Fortschritte erzielt. Diese reichten jedoch nicht aus.

Die Richtlinie (2002/49/EG) [1] verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, entlang wichtiger Eisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen und im Umfeld großer Flughäfen zu kartieren. Diese Lärmkarten dienen als Grundlage für Maßnahmen in Lärmaktionsplänen.

Umgebungslärm - verursacht durch Straßen-, Schienen- und Luftverkehr - ist nach der Luftverschmutzung die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle (sieh auch EU-Umweltnews vom 27.04.2017) [2]. Die Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Das EU-Land hat zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren. [aw]

Übersicht aller Vertragsverletzungsverfahren für Oktober [3] (Umweltlärm unter Punkt 4)


[1] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32002L0049
[2] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2017-emissionen/europas-strassen-sind-zu-laut/
[3] http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-3494_de.htm

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Quelle:
EU-News, 05.10.2017
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2017

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