Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

LUFT/400: Feinstaub - EU-Kommission macht Druck (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 03.07.2009

Feinstaub: EU-Kommission macht Druck


Die EU-Kommission hat einen Großteil der erbetenen Ausnahmen für die Erreichung der Luftqualitätsstandards für Feinstaub in der Größe von 10 Mikrometern zurückgewiesen. Von 94 Anfragen aus neun Ländern hat sie lediglich 19 Ausnahmen in Zonen in Österreich Deutschland und Ungarn zugelassen. In diesen Zonen herrschen besondere lokale Verhältnisse, die laut der Richtlinie für saubere Luft in Europa (CAFE) Ausnahmen rechtfertigen. Für diese Ausnahmezonen gilt nun eine Fristverlängerung bis Juni 2011. Deutschland hat für 10 Zonen länger Zeit, die Grenzwerte einzuhalten, darunter die Ballungsräume Augsburg, München und Bremen sowie die Städte Cottbus, Düsseldorf, Hagen, Aschersleben, Dortmund, Wuppertal und Weimar.

Eigentlich hätten die Staaten schon 2005 die Grenzwerte erreichen sollen. Insgesamt 19 Staaten wollten eine Fristverlängerung und haben Anträge gestellt, die EU-Kommission hat in einem ersten Durchgang nun für neun Länder entschieden. Für die anderen acht Staaten soll die Entscheidung noch vor Ende des Jahres fallen.

Die 75 Ausnahmeanfragen aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Frankreich und die Slowakei hat die EU-Kommission zurückgewiesen. Entweder weil nicht ausreichende Daten eingereicht wurden oder weil die vorgeschlagenen Maßnahmen absehbar nicht ausreichten, um die Werte auch bei Fristverlängerung einzuhalten. In einigen Fällen stellte die Kommission aber auch fest, dass keine Ausnahme nötig ist, weil die betreffenden Grenzwerte bereits eingehalten wurden. Die Länder können nun nur noch neue Nachweise einreichen oder so schnell wie möglich funktionierende Maßnahmen ergreifen, um den angekündigten Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen.

Feinstaub ist der derzeit gefährlichste Luftschadstoff. Er verursacht weltweit rund zwei Millionen vorzeitige Todesfälle im Jahr. Deshalb hat die WHO bereits im Jahr 2006 erstmals weltweit gültige Grenzwerte definiert - und die liegen unter den in der EU geltenden. Die WHO Luftqualitätsrichtlinien sehen einen globalen Richtwert für PM10 von 20 µg pro Kubikmeter im Jahresmittel und höchstens 50 µg als Tagesdurchschnitt vor. Bei den noch kleineren und noch gefährlicheren Feinstaubpartikeln bis 2,5 Mikrometer sollen es im Jahresmittel höchstens 10, im Tagesdurchschnitt höchstens 25 µg/m3 sein - ohne Ausnahmen. In Europa sterben durch Feinstaub jährlich 370.000 Menschen vorzeitig. Der BUND nannte das in der heißen Phase der EU-Entscheidungen zu Feinstaubgrenzwerten einen "Umweltskandal in Tateinheit mit Körperverletzung". [jg]

Pressemitteilung IP/09/1079 der EU-Kommission
Entscheidung für die deutschen "Ausnahmegebiete": K(2009) 5240 endgültig

Index: Emissionen, Luftqualität, Feinstaub


*


Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 25/09, 09.07.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 03.07.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2009