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MELDUNG/393: Österreich - "Verwaltungsreform" nimmt Umweltschutz unter Beschuss (Global 2000)


GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria - Wien, 19. Oktober 2016

Umweltschutz unter Beschuss: "Verwaltungsreform" als Angriff auf Mitsprache und Kontrollmöglichkeiten der BürgerInnen

Nacht- und Nebel-Vorgehen im Begutachtungsverfahren inakzeptabel.


Wien, am 19. Oktober 2016 - Am 17. Oktober spät abends ging das Verwaltungsreform-Gesetzespaket von Bundesminister Andrä Rupprechter in Begutachtung. 25 Gesetze sollen damit geändert werden, die zum Teil fundamental in die Mitsprache- und Kontrollmöglichkeiten der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten eingreifen. Die eingeräumte Stellungnahme-Frist von fünf Werktagen ist nicht nur ein demokratiepolitischer Skandal, sie ist auch ein Affront für alle, die an einer fundierten inhaltlichen Auseinandersetzung interessiert sind, die in fünf Tagen bei derartig komplexen Materien nicht möglich ist.

"Während Wirtschaftsinteressen schon in der Vorbereitung des Gesetzespakets berücksichtigt wurden, sollen kritische Stimmen der Zivilgesellschaft offenbar mundtot gemacht werden. Anders ist dieses Nacht- und Nebelverfahren bei einem Gesetzespaket mit derart weitreichenden Auswirkungen nicht zu erklären," sagt Helmut Burtscher, Umweltchemiker der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. "Ein ordentlicher Gesetzgebungsprozess, der die eigenen Standards zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Bundesregierung erfüllt, ist das Mindeste, was wir uns als BürgerInnen erwarten dürfen."

Nicht nur der Prozess gibt Anlass zu großer Sorge. Schwerwiegend sind die geplanten tiefgreifenden Einschnitte, die Umweltschutzgesetzgebung in Österreich unter Beschuss bringen. Besonders problematisch sieht GLOBAL 2000 nach erster inhaltlicher Sichtung die geplanten Änderungen im UVP-Gesetz und bei Umweltbeschwerden. Während Österreich weiterhin säumig bleibt, die Aarhus-Konvention und damit den Zugang zu Gericht für BürgerInnen und Umweltorganisationen in Umweltangelegenheiten umzusetzen, sollen UVP Verfahren geschwächt werden: kleinerer Prüfungsumfang, kürzere Fristen, hohe Kosten für Gutachten, die auf Bürgerinitiativen und Umwelt-NGOs abgewälzt werden können. Ähnliches zeichnet sich bereits bei Umweltbeschwerden ab. Dort drohen künftig hohe Kosten für Organisationen, die im Interesse der Umwelt die Behörden zum Handeln auffordern. In einem in Österreich einzigartigen Urteil wurde GLOBAL 2000 vor wenigen Wochen in der Causa Korneuburg zur Kasse gebeten, weil die Organisation eine Behörde vor Gericht brachte um einen Umweltskandal zu stoppen. Dieses Vorgehen soll nun in Recht gegossen werden. Hohe Kostenrisiken in derartigen Fällen verstoßen jedoch klar gegen das Recht auf ungehinderten Gerichtszugang für Umweltorganisationen, da sie dazu führen, dass Umweltorganisationen von ihrem Klagerecht de facto nicht Gebrauch machen können.

"Unter dem Deckmantel der Verwaltungsreform startet die Bundesregierung einen frontalen Angriff auf die Zivilgesellschaft. Weitreichende Änderungen die darauf hinauslaufen, mit der Kostenkeule den Umweltorganisation die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erschweren, anstelle endlich den europarechtlich gebotenen Zugang zu Gericht umzusetzen. Besonders beschämend ist, dass diesen Anschlag auf die Rechte der Zivilgesellschaft im Umweltschutz der Umweltminister persönlich verantwortet. Damit macht er sich zum Handlanger von Industrie-Interessen. Ein sofortiges Zurückziehen des Gesetzespaketes ist unumgänglich," betont Burtscher abschließend.

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Quelle:
Presseinformation, 19.10.2016
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Neustiftgasse 36, A-70 Wien
Tel: +43/1/812 57 30, Fax: +43/1/812 57 28
E-Mail: office@global2000.at
Internet: www.global2000.at


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2016

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