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MASSNAHMEN/212: Eichenprozessionsspinnerbekämpfung in FFH-Gebieten untersagt (NABU BB)


NABU Landesverband Brandenburg - Pressedienst Naturschutz aktuell, 7. Mai 2014

Zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners: NABU erringt Teilerfolg vor Gericht

Jetzt auch FFH-Gebiete von Gifteinsätzen ausgenommen



Potsdam. Auf Antrag des NABU Brandenburg hat das Verwaltungsgericht Potsdam jetzt entschieden, dass auch in FFH-Gebieten keine Insektizide ausgebracht werden dürfen. Der NABU begrüßt es außerordentlich, dass nun neben den Naturschutzgebieten auch die nach europäischem Recht geschützten Areale von Gifteinsätzen verschont bleiben.

Der NABU Brandenburg hatte in der vergangenen Woche einen Eilantrag gegen die vom Landesbetrieb Forst erlassene Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und den so genannten Frühjahrsfraßgemeinschaften beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Mit dem Antrag wollte der Naturschutzverband einen Stopp der Sprühungen mit den Insektiziden "Dimilin", "Karate" bzw. "Dipel ES" im Landeswald Brandenburg erwirken.

Das Gericht hat nun angeordnet, dass der Einsatz chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel in FFH-Gebieten nicht weiter erfolgen darf. Damit ist der Einsatz der Insektizide außerhalb von Naturschutz- und FFH-Gebieten zwar immer noch möglich, doch sind nun wenigstens besonders sensible Areale von einem Gifteinsatz ausgenommen.

"In dieser Entscheidung des Gerichtes kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Wichtigkeit und Sensibilität der FFH-Richtlinie gesehen und entsprechend hoch bewertet worden ist", betont sich Landesgeschäftsführerin Katharina Weinberg.

"Insbesondere stellt das Gericht klar, dass hier die Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen sind und eine Allgemeinverfügung keine Erteilung einer Ausnahmegenehmigung unter Beteiligung der Naturschutzverbände ersetzen kann. Und das selbst, wenn die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises informiert war," führt Weinberg weiter aus.

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Quelle:
Pressedienst, 07.05.2014
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Brandenburg
Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Tel: 0331/20 155 70, Fax: 0331/20 155 77
E-Mail: info@NABU-Brandenburg.de
Internet: www.brandenburg.nabu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014