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RECHT/155: Prozeß nach luftigem Protest gegen Urantransport im April 2009 (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung, 10. Januar 2010

Prozess gegen Atomkraftgegnerin nach luftigem Protest gegen einen Urantransport in Münster im April 2009

Wann: 18. Januar 2010 - 11 Uhr 15
Wo: Amtsgericht Münster - Saal 102 B


Hintergrund:

Am 27. April 2009 demonstrierte Kletteraktivistin Cécile Lecomte erneut in luftiger Höhe oberhalb der Bahnlinie gegen die gefährliche Verschiebung von Atommüll quer durch ganz Europa und die Welt. "aus dem Sinn und aus dem Sicht, das ist doch keine Lösung. Es gibt weltweit keine Lösung zum Atmmülproblem" erklärte die Aktivistin damals. Mit ihrer Aktion wolle sie die Öffentlichkeit auf die Gefahren der Atomindustrie aufmerksam machen und die Menschen zum Handeln bewegen, erzählte sie weiter. Der Atommülltransport vom 27. April 2009 fuhr nach Frankreich.

Dafür soll sie nun kriminalisiert [werden]. Die Staatsanwaltschaft will um jeden Preis eine Verurteilung erzielen - um die Aktivistin vor weiteren Aktionen dieser Art abzuschrecken - wie es aus der Akte zu entnehmen ist. Bereits im Juni vergangenen Jahres scheiterte die Staatsanwaltschaft mit einem ersten Kriminalisierungsversuch. Der Vorwurf lautete "Nötigung des Zugführers" im Zusammenhang mit einer Aktion am 16. Januar 2009 - die Aktivistin wurde freigesprochen. Zwei Jahre später steht die 28-jährige Französin nun wegen einer sehr ähnlich gelagerten Aktion - dieses Mal aber gegen einen Atommülltransport nach Frankreich gerichtet - erneut vor Gericht. die Staatsanwaltschaft hat sich einen anderen Vorwurf ausgedacht. Es geht dieses Mal nicht um die Nötigung des Zugführers, sondern um die (verbale !!!) Nötigung eines Polizisten, der keine Ahnung von Sicherheitsvorkehrungen beim Kletten hatte und eine Handlung vornehmen wollte, die die Kletterin in Lebensgefahr gebracht hätte. Dies interessiert aber weder die Staatsanwaltschaft noch die zuständige Richterin. In einem Vermerk heißt es sogar, die Aktivistin müsse ja eine Beschädigung ihres Seiles durch den Polizist in Kauf nehmen - was aber [mit] einem Absturz der Kletterin gleichbedeutend gewesen wäre! Die Richterin unterschrieb den Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen ohne sich weiter mit der komplizierten Rechtslage auseinanderzusetzen.

Cécile Lecomte legte umgehend Einspruch ein. "Ich werde es dem Gericht nicht einfach machen! Es wird sich wohl mit der komplizierten Rechtsproblematik grundsätzlich auseinandersetzen und die Zeugen deren Ladung ich beantragt habe, hören müssen. Die Bewertung des angeblichen Vorfalls als Nötigung halte ich für durchaus rechts- und verfassungswidrig!" erläuterte die sich selbst verteidigende Aktivistin. "Aber vielleicht sollte ich mich bei der Richterin für die weitere öffentliche politische Bühne zum Thema Atomtransporte und Urananreicherungsanlage bedanken", ironisiert schließlich die Aktivistin.


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Quelle:
Pressemitteilung, 10.01.2010
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Januar 2010