Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

RECHT/159: Nach Intervention des Gerichts - Umweltzone in Hannover weiterhin gültig (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 22. Januar 2010

Verwaltungsgericht stoppt Minister Sander

Verwaltungsgericht Hannover bringt Umweltminister Sander zum Verzicht auf fristgerechte Umsetzung seines Umweltzonenerlasses - Einfahrt in die Umweltzone von Hannover ab sofort nur mehr mit grüner Plakette zulässig - Deutsche Umwelthilfe wirft Sander "Klientelpolitik zugunsten der Automobilindustrie" vor - DUH-Geschäftsführer Resch: "Auch ein Minister muss bei seinen Entscheidungen die wissenschaftlichen Grundlagen beachten und darf Gutachten des Umweltbundesamtes nicht missbrauchen"


Berlin, 22. Januar 2010: Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Feldzug des niedersächsischen so genannten Umweltministers Hans-Heinrich Sander (FDP) gegen die Umweltzone in Hannover vorerst gestoppt. "Die Intervention des Gerichts ist das von der Deutschen Umwelthilfe erwartete Signal gegen einen Mann, der es sich zur Gewohnheit macht, gegen seinen Auftrag als Umweltminister Amok zu laufen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Unter Verweis auf den Widerstand der Automobilindustrie gegen wirksame Umweltzonen warf Resch Sander "erkennbare Klientelpolitik zugunsten der Automobilindustrie" vor. "Das Gericht hat nun ein Signal für die Gesundheit der Bevölkerung gesetzt. Das Recht auf saubere Luft gilt trotz Umweltminister Sander auch für die Bürger der niedersächsischen Landeshauptstadt". Resch nannte es eine "Verhöhnung der Demokratie", dass Sander der DUH vorwerfe, sie hätte die betroffenen Bürger aufgefordert, von ihrem Klagerecht gegen Willkürentscheidungen des Staates Gebrauch zu machen. Auch ein Minister müsse bei seinen Entscheidungen die wissenschaftlichen Grundlagen beachten und dürfe Gutachten des Umweltbundesamts nicht zu eigenen Zwecken missbrauchen. Der DUH-Bundesgeschäftsführer rechnet fest damit, dass das Verwaltungsgericht Hannover nach der Intervention beim Umweltministerium auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren im Sinne der klagenden Bürger und der DUH entscheidet.

Nach einer "Nachfrage des Gerichts" hatte Sander gegenüber der Stadt Hannover erklärt, nicht mehr auf der fristgerechten Umsetzung des Erlasses zu bestehen, mit dem er die am 1. Januar 2010 scharf gestellte Umweltzone in der Landeshauptstadt teilweise wieder rückgängig machen wollte. Damit ist die Umweltzone in der von der Stadt Hannover beschlossenen Form bis zur Entscheidung des Gerichts weiterhin gültig. Allerdings verzichtet die Stadt angesichts des von Sander angerichteten Chaos vorerst auf Sanktionen für Fahrzeughalter, die mit gelber Plakette in die Umweltzone einfahren.

Hoch befriedigt von der neuen Entwicklung zeigte sich auch der niedersächsische Landesgeschäftsführer des BUND, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler: "Die Intervention des Gerichts gebietet staatlicher Willkür Einhalt und bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger des Großraums Hannover, dass Recht und Ordnung wieder hergestellt sind." Er gehe davon aus, dass das Gericht im Sinne der Bürger Hannovers entscheidet.

"Es beginnt der Abgesang auf die Pläne Sanders", sagte der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der die von der DUH unterstützten Kläger in dem Eilverfahren gegen den Sander-Erlass vertritt."Die Pläne waren von Anfang an unüberlegt in der Sache und stümperhaft in der Ausführung. Der Minister täte gut daran, das Ganze endgültig zu stoppen. Ansonsten werden es Gerichtsentscheidungen für ihn tun." Die Stadt Hannover rief Klinger auf, das Einfahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette weiter zu kontrollieren.


*


Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 22.01.2010
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32/99 95-0, Fax: 0 77 32/99 95-77
E-Mail: info@duh.de
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2010