Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


RECHT/219: Großprojekte künftig leichter verhinderbar (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 21. Oktober 2015 / Politik & Recht

Großprojekte künftig leichter verhinderbar


Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche in einem Grundsatzurteil die Klagerechte von Umweltverbänden, Individuen und Gemeinden bei großen Bauprojekten in Deutschland gestärkt. Laut dem Urteil verstößt die aktuelle Rechtslage bei dem Thema in Deutschland gegen die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). So dürfen bislang im gesamten Rechtsverfahren nur jene Erkenntnisse verwendet werden, die die klagende Partei bereits im Verwaltungsvefahren angegeben hatte. Neue Erkenntnisse über Umweltauswirkungen dürfen keine Rolle spielen. Dieses Verfahren hat der Gerichtshof nun für rechtswidrig erklärt. Außerdem verschiebt der EuGH die Beweislast von den Klägern hin zu den Beklagten: die Behörden müssen nun nachweisen, dass ein Fehler in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu einem anderen Ergebnis dieser Prüfung geführt hat, nicht andersherum.

Dass Umweltverbände in Deutschland überhaupt Umweltverträglichkeitsprüfungen gerichtlich anzweifeln können, verdanken sie ebenfalls einem Urteil des EuGH von 2011. Die Änderungen am Verbandsklagerecht, die Deutschland in dessen Anschluss eingeführt hatte, reichten aus Sicht des EuGHs aber nicht aus, um Rechtskonformität mit der UVP-Richtlinie herzustellen. Die Bundesregierung wird deshalb erneut nachbessern müssen. [am]


Gerichtsurteil
http://curia.europa.eu/juris/celex.jsf?celex=62014CJ0137&lang1=de&type=TXT&ancre=

*

Quelle:
EU-News, 21.10.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang