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RECHT/235: NABU unterstützt Klage von Scandlines vor EuG zur Fehmarnbeltquerung (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 20. Dezember 2016

NABU unterstützt Klage von Scandlines vor EuG zur Fehmarnbeltquerung

Miller: Ökologische Auswirkungen des Großvorhabens sind von Bedeutung - Gericht stärkt Verbändeposition in Verfahren


Luxemburg/Berlin - Der NABU ist vom Europäischen Gericht Erster Instanz (EuG) bei einem Klageverfahren gegen eine Entscheidung der Kommission über Beihilfen zur Finanzierung der geplanten Fehmarnbeltquerung anerkannt worden und darf nun offiziell eine Klage der Reederei Scandlines gegen die EU-Kommission unterstützen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Reederei und der EU-Kommission über EU-Subventionen für die geplante Fehmarnbeltquerung in Höhe von bisher rund 700 Millionen Euro. Die Reederei bemängelt, dass die staatseigene dänische Bau- und Betreibergesellschaft Femern A/S im Wettbewerb mit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen durch europäische Steuergelder in unzulässiger Weise bessergestellt wird und fürchtet, dass mit diesen Mitteln ein für die Reederei ruinöser Preiskampf anzettelt werden könnte. Denn die gesamte Finanzplanung des Vorhabens basiert auf der Annahme, dass Scandlines seinen Betrieb nach Eröffnung der festen Fehmarnbeltquerung einstellen würde. Mittlerweile hat die Reederei jedoch angekündigt, die Strecke Rödby-Puttgarden weiter bedienen zu wollen.

Der NABU hatte im April vor dem Europäischen Gericht die Unterstützung der Klage der Reederei beantragt, da auch in diesem Beihilfeverfahren erhebliche negative ökologische Auswirkungen des Gesamtvorhabens für den Bereich Umwelt- und Naturschutz relevant sind und entsprechend bewertet werden müssen. Aus diesen Gründen hat der EuG den NABU in dem Verfahren zugelassen, auch wenn der Verband thematisch direkt nichts mit dem Beihilfeverfahren zu tun hat. "Die Entscheidung der Richter des EuG stärkt die Position der Umweltverbände auch bei für sie eher untypischen Verfahren wie zur EU-Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben. Damit setzt der EuG auch auf europäischer Ebene ein wichtiges Zeichen hinsichtlich der Bedeutung der Umweltverbände bei Planungen zu ökologisch risikoreichen Vorhaben und gibt uns Gelegenheit, unsere umfassende Umweltkompetenz und Projektkenntnis einzubringen", sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Der NABU engagiert sich seit weit über eine Dekade gegen die geplante feste Fehmarnbeltquerung zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland. "Das Mammutvorhaben verbindet zwei Rapsfelder in Deutschland und Dänemark, kostet aber einschließlich der Zulaufstrecken auf beiden Seiten insgesamt rund 13 Milliarden Euro. Es ist teuer, schlecht geplant, quert ein bedeutendes europäisches Schutzgebiet und ist nicht nur für bedrohte Schweinswale ökologisch hoch riskant", sagt Malte Siegert, Fehmarnbeltexperte beim NABU. Seit dieser Woche sei zudem klar, dass es angesichts latent unzureichender dänischer Planfeststellungsdokumente und über 12.000 Einwendungen auf deutscher Seite weitere Zeitverzögerungen geben wird. Noch 2012 war vorgesehen, die Fehmarnbeltquerung 2018 zu eröffnen. Eine Fertigstellung wird vom Vorhabenträger jetzt frühestens für 2030 anvisiert. "Die Dänen schaffen es weder, einen Bedarf nachzuweisen, die Finanzierung zu sichern noch ein ökologisch rechtskonformes Vorhaben zu realisieren. Das wenig Vertrauen erweckende Projektmanagement mit unter Umständen gravierenden negativen Auswirkungen ist für den NABU Grund genug, um die Klage von Scandlines gegen das Risiko-Projekt zu unterstützen", so Siegert.



Mehr Infos:
www.nabu.de/news/2015/03/18552.html

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 151, 20.12.2016
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
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Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2016

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