BUND-Landesverband Hamburg - 21. Dezember 2016
Bundesverwaltungsgericht beendet Verfahren zur Elbvertiefung / Urteil im Februar 2017
Heute, Mittwoch, 21. Dezember, ging das Verfahren zur Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu Ende. Dazu erklären die im Bündnis "Lebendige Tideelbe" zusammengeschlossenen Umweltverbände WWF, NABU und BUND:
"Wir Umweltverbände haben gute Gründe, die gegen eine Genehmigung der Elbvertiefung sprechen. Diese haben wir dem Gericht schlüssig vorgetragen. Wir gehen davon aus, dass das Gericht die Argumente nun sorgfältig prüft.
Insbesondere die Frage, wie zuverlässig die Modellrechnungen der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) zum Strombaukonzept an der Medemrinne sind, wurde im Laufe des Verfahrens ausführlich behandelt. Wir halten diese Berechnungen nicht für tragfähig und gehen davon aus, dass die daraus abgeleiteten Umweltauswirkungen der Elbvertiefung drei Mal so hoch sind, wie von der Behörde angegeben."
Aufgrund der komplexen Materie haben die Richter kein Urteil gesprochen, sondern eine Urteilsverkündung für den 9. Februar 2017 in Aussicht gestellt.
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Quelle:
Presseinformation, 21.12.2016
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2016
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