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RECHT/251: Aarhus-Konvention - Reaktionen auf mangelhaftes Klagerecht (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 02.05.2017 / Politik & Recht

Aarhus-Konvention: Reaktionen auf mangelhaftes Klagerecht


Die EU-Kommission hat am vergangenen Freitag Leitlinien veröffentlicht, die es Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen erleichtern sollen, in Umweltschutzbelangen vor nationalen Gerichten zu klagen.

Zweitens sollen mit diesem Leitfaden die nationalen Behörden auf mögliche Mängel in ihren Justizsystemen aufmerksam gemacht werden. Drittens sollen Unternehmen mehr Klarheit darüber erhalten, um welche EU-weit geltenden Rechte und Pflichten es bei den für sie relevanten Entscheidungen geht. Die Leitlinien beziehen sich ausschließlich auf Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen von Behörden der Mitgliedstaaten. EU-Institutionen fallen nicht darunter.

Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth begrüßte zwar die Leitlinien der Kommission, monierte jedoch deren rechtliche Unverbindlichkeit. Eine Richtlinie sei zielführender.

Wenige Tage zuvor hatte ClientEarth gemeinsam mit dem Europäischen Umweltbüro (EEB) im Namen der zehn großen europäischen Umweltschutzorganisationen (Green 10) die UmweltministerInnen der EU-Mitgliedstaaten in einem Brief dazu aufgefordert, für die Einhaltung der Aarhus-Konvention durch die EU zu sorgen.

Ein Überprüfungsausschuss der Vereinten Nationen kam im März (EU-News vom 21.03.2017 [1]) zu dem Ergebnis, dass die EU ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkomme. Umweltverbände seien in ihrem Klagerecht im Vergleich zu Staaten und Unternehmen stark eingeschränkt. [aw]


Leitlinien der EU-Kommission (engl.)
https://www.dnr.de/typo3/www.ec.europa.eu/environment/aarhus/pdf/notice_accesstojustice.pdf

Brief von EEB und ClientEarth (engl.)
http://www.eeb.org/index.cfm/library/letter-to-eu-environment-ministers-on-addressing-the-eu-s-non-compliance-with-the-aarhus-convention/

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2017-politik-recht/aarhus-konvention-europaeische-union-erfuellt-rechtliche-vorgaben-nicht/

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Quelle:
EU-News, 02.05.2017
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2017

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