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STADT/351: Hamburg verliert jedes Jahr mindestens 6.000 Bäume (NABU HH)


NABU Landesverband Hamburg - 28. Februar 2014

BUND Hamburg fordert grundlegendes Umdenken beim Baumschutz

Hamburg verliert jedes Jahr mindestens 6.000 Bäume / alte Bäume sollten als Naturdenkmal geschützt werden



Zum Ende der "Fällsaison" am 28. Februar hat der Hamburger Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute die Zahlen für die bisher bekannten Baumfällungen im Winter 2013/14 veröffentlicht und mit den Daten der letzten zehn Jahre verglichen. Demnach sind die Fällzahlen an Hamburgs Straßen seit einem "Hoch" im Jahr 2008 zwar rückläufig - berücksichtigt man jedoch auch den Rückgang der Nachpflanzungen, verliert die Stadt im Mittel jährlich immer noch über 1.000 Straßenbäume. Rechnet man die Fällungen und Pflanzungen in den Parks dazu, ergibt sich ein Nettoverlust von insgesamt über 3.000 Bäumen. Einschließlich der Fällungen und der fehlenden Ersatzpflanzungen auf privaten Grundstücken geht der BUND in einer konservativen Schätzung von einem jährlichen Substanzverlust von mindestens 6.000 Bäumen pro Jahr in Hamburg aus.

Für BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch ist diese Bilanz verheerend: "Wenn Hamburg seinen Ruf als 'Grüne Stadt' nicht verlieren will, muss beim Baumschutz grundsätzlich umgesteuert werden. Es darf in der Stadt kein Baum mehr gefällt werden, der nicht mindestens eins zu eins ersetzt wird."

Als aktuelles und symptomatisches Beispiel nennt Braasch die Umgestaltung des Lohmühlenparks in St. Georg, wo vor kurzem 50 zum Teil wertvolle Bäume gefällt wurden, als Ausgleich an anderer Stelle aber nur 30 nachgepflanzt werden sollen. Noch viel dramatischer war die Situation im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA und der Gartenschau igs. Hier wurden insgesamt rund 5.000 Bäume gefällt und bis heute fehlt eine belastbare Angabe zur Anzahl der Nachpflanzungen. Dass grundsätzlich selbst ein rechnerischer Eins-zu-eins-Ausgleich bei weitem nicht ausreicht, um Baumverluste zu kompensieren, macht Braasch am Beispiel einer hundertjährigen Buche deutlich: Das für die ökologischen Effekte der Sauerstoffproduktion und der Filterung von Luftschadstoffen entscheidende Kronenvolumen ist bei einem solchen Exemplar bis zu 2.000 Mal größer als das Volumen einer frisch gepflanzten Buche.

Um insbesondere solche alten und wertvollen Bäume zu schützen, fordert der BUND für Hamburg umgehend eine gesonderte Verordnung, um Bäume als Naturdenkmale unter Schutz zu stellen. In Hamburg gibt es bislang nur einen einzigen Baum mit diesem Schutzstatus, der über das Naturschutzgesetz ausgewiesen wurde. Berlin hingegen hat mit einer entsprechenden Verordnung rund 600 Bäume geschützt. Als Beispiel für Hamburg nennt der BUND eine mehr als 140 Jahre alte Rosskastanie an der Rothenbaumchaussee, die 2007 einer Baumaßnahme weichen musste und mit einer solchen Verordnung heute noch stehen könnte.

Gerade der Erhalt von Bäumen sollte in jeder Stadt ein zentrales Anliegen sein. Die Finanzausstattung in der Hansestadt ist dafür aber beschämend niedrig. Während in Hamburg verwaltungsintern zehn Euro pro Baum und Jahr veranschlagt werden, stehen beispielsweise im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 56 Euro und in Bremen 34 Euro für die Baumpflege zur Verfügung. Im "Kleingedruckten" wird diese Mangelverwaltung auch offiziell zugegeben. So beziffert die BSU im Haushaltsplan 2013/2014 das Defizit für "verkehrssicherheitsrelevante Straßenbaumpflegemaßnahmen" mit 70 Prozent.

Die Bäume auf Privatgrundstücken können aus Sicht des BUND ebenfalls deutlich besser vor dem Zugriff der Grundstücksbesitzer und damit oft vor der Kettensäge geschützt werden. Zwar gibt es in Hamburg eine Baumschutzverordnung, die für jede Fällung von Bäumen mit einem Durchmesser von über 25 Zentimetern eine Genehmigung erfordert. Ein Vergleich der Genehmigungspraxis der einzelnen Bezirke legt jedoch den Verdacht nahe, dass eine solche oft allzu leicht fertig erteilt wird. Während etwa in Bergedorf im Mittel 14 Prozent der Fällanträge abgelehnt werden, sind es in Eimsbüttel knapp über zwei Prozent.

Als problematisch sieht der BUND Hamburg auch genehmigungsrechtliche Vorgaben der Stadt. Nach der Hamburger Bauordnung (HBauO, § 61) sind vereinfachte Verfahren zulässig, die keine integrierte Abprüfung des Baumschutzes mehr vorsehen. Bei jedem vierten dieser Verfahren ist die für Bauherren dennoch vorgeschriebene gesonderte Genehmigung nach der Baumschutzverordnung für die Fällungen nicht eingeholt worden (Drs. 20/1110). Verschiedene Bezirke wollten diese Genehmigungspraxis inzwischen wieder zu Gunsten des Baumschutzes ändern, doch der Senat blockt dies seit Jahren ab.

"Die Fakten liegen auf dem Tisch. Hamburg verliert jedes Jahr mindestes 6.000 Bäume. Die Finanzmittel sind zu knapp, die Personaldecke in den Bezirken zu dünn und die Genehmigungsverfahren zu lax. Es braucht endlich einen klaren Gestaltungswillen der Politik auf Landes- und Bezirksebene, um diesen negativen Trend dauerhaft umzukehren", so Manfred Braasch.

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Quelle:
Pressemitteilung, 28.02.2014
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Hamburg
Osterstraße 58, 20259 Hamburg
Tel.: Tel. 040/69 70 89-12, Fax 040/69 70 89-19
E-Mail: NABU@NABU-Hamburg.de
Internet: www.NABU-Hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2014