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VERBAND/337: Naturschutzrecht nicht schwächen - BUND und NABU warnen vor Gefährdung der Arten (BUND)


Gemeinsame Pressemitteilung von BUND und NABU vom 2. Juni 2009

BUND und NABU gegen Schwächung des deutschen Naturschutzrechts. Bundesländer gefährden Artenvielfalt


Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) rufen die Bundesregierung auf, die aktuellen Forderungen der Bundesländer zur Aufweichung der Naturschutzstandards in Deutschland zurückzuweisen. Angesichts des dramatischen Verlustes an Arten und Lebensräumen sei schon der erste Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes ein Minimalkompromiss gewesen, der eine Reihe von Defiziten aufweise. Ein großer Teil der vom Bundesrat gewünschten Korrekturen am Entwurf fordere nun noch weitergehende Verschlechterungen im Naturschutz. Das Bundesnaturschutzgesetz soll voraussichtlich am 3. Juni im Kabinett behandelt und am 19. Juni im Bundestag verabschiedet werden.

Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Die Bundesländer müssen im Naturschutz endlich mehr Verantwortung zeigen. Die dramatische Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten erlaubt keine weitere Absenkung der bewährten Standards im Natur- und Artenschutz. Eine hohe Qualität im deutschen Umwelt- und Naturschutz ist nicht nur Voraussetzung für die hohe Lebensqualität in Deutschland insgesamt, sie ist auch ein positiver Standortfaktor, den es gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise zu verteidigen gilt. Dieser Herausforderung dürfen sich weder die Länder noch die Bundesregierung länger verweigern."

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND: "Mit dem von uns sehr bedauerten Scheitern des Umweltgesetzbuches hat die Regierung eine historische Chance, den Natur- und Umweltschutz in Deutschland entscheidend zu stärken, leider verspielt. Nun darf der Zeitdruck bei der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht dazu genutzt werden, eine Politik fortzuführen, die Natur- und Umweltschutz im Vergleich zu wirtschaftlichen Interessen hintanstellt."

Die aktuellen Beschlüsse des Bundesrates zur Aufweichung der Naturschutzstandards würden belegen, dass eine Mehrheit der Länder ihre natürlichen Lebensgrundlagen nur unzureichend wertschätze, betonte NABU-Präsident Tschimpke. Z.B. gefährde der vom Bundesrat geforderte absolute Vorrang des Vertragsnaturschutzes die Bewahrung bedrohter Lebensräume wie Feuchtwiesen oder alte Buchenwälder. So ließen sich die Lebensräume für Biber, Brachvogel und Kranich nicht schützen, sie würden zum Spielball zumeist nur kurz geltender Verträge. Weiger: "Bei aller Bedeutung des vertraglichen Naturschutzes kann er den hoheitlichen Naturschutz nicht ersetzen. Nur mit ihm lassen sich die Naturschutzziele auch gegenüber Dritten dauerhaft sichern." Weiger warnte außerdem vor einer Zersplitterung des Naturschutzrechts in 16 länderspezifische Varianten. Dies führe vermutlich zu einer Vielzahl von Prozessen um geplante Vorhaben und unterschiedliche Rechtsauslegungen.

Der BUND und der NABU forderten insbesondere die Politiker der Union auf, sich entsprechend den Verhandlungsergebnissen für das Umweltgesetzbuch zu einem zukunftsfähigen Naturschutzrecht zu bekennen. Die gegenwärtig verhandelte Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes sei für die großen Umweltverbände speziell im Wahljahr ein entscheidender Prüfstein für die Zukunftsfähigkeit der daran beteiligten Parteien. Die in BUND und NABU organisierten über eine Million Mitglieder und Unterstützer würden sehr genau beobachten, wer sich für mehr Natur- und Artenschutz und damit für die Lebensqualität in Deutschland einsetze.


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Quelle:
BUND-Pressedienst, 02.06.2009
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2009