Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

VERBAND/387: Landesnaturschutzgesetz - Erhalt der biologischen Vielfalt verraten (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 24. Februar 2010

Landesnaturschutzgesetz: Erhalt der biologische Vielfalt verstümmelt und verraten

Landtag verabschiedet 'Gesetz zum Schutz eigennütziger Einzelinteressen vor dem Erhalt unseres Naturerbes'


Neumünster, 24. Februar 2010: Das heute im Kieler Landtag verabschiedete Naturschutzgesetz (LNatSchG) senkt die Standards für den Schutz der biologischen Vielfalt im Land zwischen den Meeren weiter ab. Die Chance, die negativen Auswirkungen des missratenen LNatSchG aus dem Jahr 2007 etwa bezüglich des abgesenkten Schutzes der Knicks, des mangelhaften Erhalts landschaftsprägender Bäume und des gestrichenen Vorkaufsrechts für Naturschutzflächen zu korrigieren, werden nicht genutzt. In Naturschutzgebieten als Kernzonen des Erhalts unseres Naturerbes werden neue Nutzungen ermöglicht und alte auf Dauer festgeschrieben. Der Gesetzestext wirkt zudem - zum Grausen für Bürger, Verwaltung wie Naturschutzpraktiker - bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. "Ein weiterer Sargnagel für den Erhalt unseres wertvollen Naturerbes - ein einschmeichelndes Geschenk an die industrielle, naturschädigende Landwirtschaft", urteilt NABU-Landesvorsitzender Hermann Schultz über die Gesetzgebung der Landesregierung.

Der vorgelegte Gesetzentwurf wurde bereits vom NABU u.a. wegen seiner Unleserlichkeit heftig kritisiert - aber auch, da der Text immer mehr zu einem Schutzgesetz 'vor der Natur' generiert, statt in seinen Rechtsbestimmungen den effektiven Erhalt der biologischen Vielfalt in unserem Land in seinen Mittelpunkt zu stellen. Nicht nur die in der Landschaft auffälligen Schäden an heute weitgehend degradierten und verstümmelten Knicks, der eklatante Schwund wertvollen Grünlands und das immer mehr Bürgerinnen und Bürger bewegende Verschwinden markanter Einzelbäume in der Landschaft hätten ein erster Anlass sein müssen, die negativen Auswirkungen zu erkennen und die verfehlte Gesetzgebung zu korrigieren. Doch einen bezüglich des notwendigen Erhalts der Natur kritischen Blick auf das eigene Handeln hat es - wie zuletzt schon bei der still und heimlich verlängerten Landesjagdzeitenverordnung mit ihrem Töten unsinnig vieler Tiere - nie gegeben.

Statt dessen wird nun selbst in Naturschutzgebieten neuer Raum für jegliche Nutzungen geboten, die nicht den eigentlichen Schutzzwecken dienen, und damit die Kernflächen des Naturschutzes ihrer Funktion als ungestörte Entwicklungsräume der Natur immer mehr der Boden entzogen. Das erneut nicht in das LNatSchG aufgenommene Vorkaufsrecht des Landes für den Erwerb angebotener Naturflächen macht etwa das Erreichen der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie - die Wiederherstellung weitgehend intakter Gewässer eingebettet in eine naturnahe Umgebung - unmöglich.

"Die CDU muss sich fragen lassen, wie sie auf der Basis derart einseitig orientierter Interessenpolitik nach den hohen Verlusten bei der Landtagswahl 2009 wieder bei den Wählern Terrain gut machen will, denen Natur und Umwelt mehr als nur ein Lippenbekenntnis ist. Ging die CDU 1973 mit ihrem Landschaftspflegegesetz mutig beim Schutz der Natur voran, verkümmert die aktuelle Gesetzgebung in diesem Bereich immer mehr zur lästigen Alibi-Handlung", kommentiert der NABU-Landesvorsitzende Schultz abschließend.

Weitere Informationen im Internet (www.NABU-SH.de) unter Themen / Naturschutzrecht.


*


Quelle:
Presseinformation, 24. Februar 2010
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2010