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VIELFALT/143: Schutz der Biodiversität - wie schreitet die EU voran? (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 19. Januar 2010

Schutz der Biodiversität - wie schreitet die EU voran?


Zum Beginn des Internationalen Jahres der biologischen Vielfalt hat die Kommission heute eine Mitteilung vorgelegt, in der die künftigen Optionen für den Schutz der biologischen Vielfalt erörtert werden. Trotz der bisherigen Anstrengungen schreitet das Artensterben alarmierend schnell fort, und um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, ist ein neues Konzept erforderlich. Die Mitteilung stellt ein solches Konzept vor und enthält vier unterschiedlich ehrgeizige Optionen für seine Verwirklichung. Beabsichtigt ist, unter den Mitgliedstaaten eine Diskussion anzustoßen und zu fördern, um noch vor Ende des Jahres zu einer politischen Rahmenregelung der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für die Zeit nach 2010 zu gelangen. Neue Ziele für die biologische Vielfalt sind unverzichtbar, denn die derzeitigen Ziele sowohl der EU als auch der Weltgemeinschaft gelten nur bis Ende 2010.

EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: "Wir werden unsere Anstrengungen vermehren und für die Zeit nach 2010 eine neue politische Strategie entwerfen. Wir brauchen eine neue Vision für die biologische Vielfalt und neue Ziele, die den fortschreitenden Artenverlusten Rechnung tragen und deutlich machen, welchen Stellenwert wir diesem Problem beimessen. Wir können es uns nicht leisten, die Bekämpfung des Artensterbens zu vernachlässigen. Vielmehr kommt es darauf an, dass sich unsere Politik in der nächsten Zeit ehrgeizige Ziele setzt."


Die vorgeschlagenen Maßnahmen

Die heute angenommene Mitteilung schlägt ein langfristiges Konzept für die biologische Vielfalt (bis 2050) vor, das vier Optionen für ein mittelfristiges Ziel (bis 2020) umfasst - eine wesentliche Etappe auf dem Weg zur Verwirklichung der Vision. Diesem Konzept zufolge sind die Biodiversität und die Ökosystemdienstleistungen, die die Natur kostenlos für uns erbringt, angesichts ihres intrinsischen Wertes sowie im Interesse der Kontinuität des wirtschaftlichen Wohlstands und des Wohls der Menschen und zur Vermeidung katastrophaler Veränderungen infolge des Biodiversitätsverlustes zu erhalten, zu bewerten und im Rahmen des Möglichen wieder nutzbar zu machen.

Zur Verwirklichung des Konzepts wird ein mittelfristiges Ziel (bis 2020) mit vier unterschiedlich ehrgeizigen Optionen vorgeschlagen:

Option 1: spürbare Senkung der Verlustrate (Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen) in der EU bis 2020.

Option 2: Eindämmung des Verlustes an Biodiversität und
Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020.

Option 3: Eindämmung des Verlustes an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen.

Option 4: Eindämmung des Verlustes an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 und Wiedernutzbarmachung im Rahmen des Möglichen sowie Verbesserung des Beitrags der EU zur Vermeidung globaler Biodiversitätsverluste.

Auf der Grundlage des Konzepts und des Ziels wird die EU vor den internationalen Verhandlungen über eine neue globale Vision und ein neues globales Ziel für die Zeit nach 2010, die im Herbst in Nagoya in Japan stattfinden, eine starke gemeinsame Position formulieren.

Die Mitteilung schildert zudem die Schwere der Krise der biologischen Vielfalt und den Stellenwert der biologischen Vielfalt in der EU und weltweit und beleuchtet die wichtigsten Triebkräfte für den Verlust an biologischer Vielfalt und deren Folgen für die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt. Es umreißt die wichtigsten Erfolge und Unzulänglichkeiten der derzeitigen Politik und ordnet sie in den Kontext der internationalen Verhandlungen ein.


Hintergrund

Die biologische Vielfalt ist weltweit stark gefährdet, der Verlust an Arten vollzieht sich 100 bis 1000 Mal schneller als sonst. Mehr als ein Drittel aller erfassten Arten sind vom Aussterben bedroht, und bei schätzungsweise 60% der Ökosystemdienstleistungen der Erde ist in den vergangenen 50 Jahren ein Qualitätsverlust eingetreten. Diese Verluste sind durch die Tätigkeit des Menschen verursacht, durch veränderte Landnutzung, Raubbau des Landes, nicht nachhaltige Praktiken, Umweltverschmutzung, Einschleppung invasiver Arten; dies hat zur Zersplitterung, Beeinträchtigung und Vernichtung von Lebensräumen und Arten geführt. Auch der Klimawandel spielt eine Rolle.

Im Jahre 2001 hat sich die EU zum Ziel gesetzt, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2010 zu stoppen. Trotz erheblicher Anstrengungen liegen jedoch deutliche Anzeichen vor, dass das Ziel verfehlt wird. Die Folgen des Verlustes an biologischer Vielfalt reichen von Änderungen auf der Mikroebene bis hin zum Wegbrechen ganzer Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, z. B. der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln und Wasser oder der Klimaregulierung, wodurch unser künftiges Wohlergehen gefährdet ist. Die biologische Vielfalt ist auch für die Verwirklichung anderer politischer Ziele, insbesondere in Bezug auf die Ernährungssicherheit und den Klimawandel, von Bedeutung, und sie stellt die Existenzgrundlage für so unterschiedliche Wirtschaftssektoren wie Landwirtschaft, Fischerei oder Fremdenverkehr dar. Wie in einer unlängst vorgelegten Studie über die Ökonomie von Ökosystemen und biologischer Vielfalt herausgestellt wird, haben Verluste an natürlicher Umwelt unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen, die weithin unterschätzt werden. Die biologische Vielfalt und die Ökosystemdienstleistungen sind natürliche Ressourcen, die in künftigen Wirtschaftsstrategien zur Förderung von Wachstum und Wohlstand eine Schlüsselrolle zu spielen haben. Daher ist ein neues Ziel für die biologische Vielfalt nach 2010 dringend erforderlich.


Ausblick

Nun stehen eingehende Gespräche mit den Mitgliedstaaten, den europäischen Institutionen und anderen Akteuren an. Diese Gespräche beginnen mit einer hochrangigen europäischen Konferenz zum Thema "Biologische Vielfalt nach 2010 - Vision und Ziele", die von Spanien am 26./27. Januar 2010 in Madrid ausgerichtet wird, und werden in den folgenden Monaten fortgesetzt, um eine Vereinbarung auf hoher Ebene zu erzielen. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung und weiterer Arbeiten wird die Kommission bis Ende des Jahres eine neue, auf das vereinbarte Ziel ausgerichtete EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt vorlegen.

Weitere Informationen hierzu:
http://ec.europa.eu/environment/nature/biodiversity/policy/index_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2009


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/32, 19.01.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2010