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VERKEHR/825: Ruhrgebietsstädte sollen gemeinsamer Umweltzone zustimmen, um EU-Strafe abzuwenden (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 9. März 2011

Deutsche Umwelthilfe fordert Einrichtung einer "Umweltzone Ruhrgebiet"

EU-Kommission droht für 2011 mit Strafzahlungen - Die bestehenden 15 Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen sollen zu einer übergreifenden "Umweltzone Ruhrgebiet" zusammengefasst werden - Um die Luftqualität zu verbessern, müssen strengere Ausnahmeregelungen gelten und die Einfahrerlaubnis für Fahrzeuge mit der grünen Plakette 2011 verschärft werden - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch erinnert Bundesumweltminister Röttgen an seine Zusage, sich für eine Verlängerung der Strafsteuer für Dieselstinker einzusetzen


Berlin, 9. März 2011: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. fordert die Oberbürgermeister der Ruhrgebiets-Städte auf, zur Vermeidung von Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Tag der Schaffung einer Umweltzone für das gesamte Ruhrgebiet zuzustimmen. "Nur eine übergreifende 'Umweltzone Ruhrgebiet' wird ausreichend dazu beitragen, die Gesundheit der Menschen im ganzen Ruhrgebiet vor den ultrafeinen und krebserregenden Feinstaubpartikeln aus Dieselmotoren zu schützen", sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Bislang existieren im Ruhrgebiet 15 kleine und kleinste Einzelumweltzonen, die keinen ausreichenden Beitrag zur Luftreinhaltung leisten. "In einer zukünftigen 'Umweltzone Ruhrgebiet' haben die Städte eine gute Chance, die drohenden Strafzahlungen abzuwenden, wenn diese auch konsequent und von Beginn auf "grün" gestellt wird und ungefilterten Dieselfahrzeugen die Einfahrt verwehrt", sagte Resch.

Die DUH steht derzeit in einem intensiven Kontakt mit der EU-Kommission sowie dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Dort besteht ausdrücklich keine Bereitschaft mehr, über den Juni 2011 hinaus weitere Verlängerungen der Feinstaubgrenzwerte auszusprechen. Die im Herbst seitens der EU-Kommission angedrohten Strafzahlungen für Kommunen, die das gravierendste Luftreinhalteproblem in Deutschland nur halbherzig bekämpfen, wurden auf Anfrage der DUH seitens des Sprechers von EU-Kommissar Janez Potocnik Anfang März ausdrücklich bekräftigt. Wenn die betroffenen Städte die zur Verfügung stehenden Schritte nicht einleiten, um den Grenzüberschreitungen entgegenzuwirken, wird die EU Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Tag erheben.

Zusätzlich sind im Januar 2010 EU-weit Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Kraft getreten. Diese können derzeit in kaum einer deutschen Stadt eingehalten werden. Die EU erteilt Ausnahmegenehmigungen bis maximal 2015 jedoch nur, wenn die betroffene Kommune nachweist, dass sie die angemessenen Schritte zur Reduktion ergreift. Als Falschmeldungen bezeichnete Resch das Anfang März durch eine Boulevardzeitung verkündete angebliche baldige Ende der Umweltzonen und die angebliche Abkehr von EU-Umweltkommissar Potocnik von der Durchsetzung der Luftreinhaltevorgaben.

Die DUH hat in der Vergangenheit bis hin zum ergangenen Grundsatzentscheid vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgreich Bürgerinnen und Bürger unterstützt, wenn sie vor Gericht ihr "Recht auf saubere Luft" einklagten. Für den Fall, dass eine kurzfristige Verschärfung der bestehenden Umweltzonen ausbleibt bzw. die Einrichtung der umfassenden Umweltzone Ruhrgebiet verzögert, kündigt die DUH an, von Dieselruß belastete Anwohner bei Klagen auf kurzfristige Verschärfung einer mangelhaften oder halbherzigen Luftreinhaltepolitik zu unterstützen. In Baden-Württemberg hat vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof eine entsprechende Entscheidung des VG Stuttgart ausdrücklich bestätigt.

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch wies darauf hin, dass die gesundheitsgefährdende Wirkung von Feinstaubpartikeln auf Lunge und Herzkreislaufsystem wissenschaftlich nachgewiesen sei. Klein- und Kleinstpartikel lösten nachweislich beim Menschen verstärkt Allergien, Asthmaanfälle und Bronchitis aus, zudem steige das Risiko für Herzinfarkt und Krebs bei höherer Feinstaubbelastung. Die UN-Umweltorganisation UNEP habe zudem gerade die klimaschädliche Wirkung von feinen Rußpartikeln bestätigt. Die Rußteilchen aus Dieselmotoren schweben mit dem Wind bis in die Arktis und auf die Gletscher, legen sich dort wie ein Grauschleier auf die Eisflächen und beschleunigen das Abschmelzen der Gletscher.

Die DUH hatte im Herbst 2010 darauf aufmerksam gemacht, dass die derzeitige Strafsteuer für ungefilterte Diesel-Pkw zum 31. März 2011 ausläuft. Faktisch bedeutet dies ein jährliches Steuergeschenk von durchschnittlich 25 Euro für Halter eines Dieselstinkers. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte daraufhin erklärt, sich für eine Fortsetzung der Malusbesteuerung einzusetzen und mit diesen Einnahmen die Nachrüstfilterförderung fortsetzen zu wollen.


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Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 09.03.2011
Deutsche Umwelthilfe e.V.
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Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2011