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WALD/004: Schleswig-Holstein - Neues Landeswaldgesetz überflüssig wie ein Kropf (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 9. März 2011

Neues Landeswaldgesetz: Überflüssig wie ein Kropf
Im 'Jahr der Wälder' werden in Schleswig-Holstein ökologische Belange sträflich vernachlässigt

NABU-Meldung anlässlich der Anhörung im Kieler Landtag zum Entwurf eines neuen Landeswaldgesetzes


9. März 2011: Das Landeswaldgesetz in seiner Fassung von 2004 hat sich ausgewogen auf die Grundfunktionen des Waldes - Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion - bezogen. Es hat dabei alle Belange einer nicht nur ökonomisch effizienten, sondern auch ökologisch nachhaltigen Waldwirtschaft berücksichtigt.

Mit dem vorliegenden Novellierungsentwurf soll jedoch gerade dieser Kern des Waldgesetzes ausgehöhlt werden, indem die bei der Waldbewirtschaftung zu beachtenden ökologischen Standards, die "Grundsätze der guten fachlichen Praxis", zugunsten der wirtschaftlichen Interessen drastisch beschnitten werden. Mit den vorgesehenen Reduzierungen könnte z.B. Brennholzwerbern sämtliches Alt- und Totholz zum Abräumen überlassen werden - für Spechte, Fledermäuse und unzählige, an Alt- und Totholz gebundene Insekten eine Katastrophe. Auch dürften dann Waldböden wieder tief entwässert werden, wodurch deren Wirkung als Wasserspeicher stark beeinträchtigt werden würde. Diesen Rückschritt sollte sich das waldarme Schleswig- Holstein auf keinen Fall leisten - es wäre ein schlechtes Vorbild des Landes im Internationalen Jahr der Wälder!

Zum Waldgesetz von 2004 gehörte auch eine konkrete Aufzählung der besonderen Zielsetzungen für den Staats- und Kommunalwald. Diese ist mit der Überführung des Landeswaldes in eine Anstalt öffentlichen Rechts still und heimlich aus dem Waldgesetz gestrichen worden. Nach Ansicht des NABU sollte aber die besondere Bedeutung des öffentlichen Waldbesitzes für das Gemeinwohl deutlich und verpflichtend herausgestellt werden. Deshalb gehört diese Aufzählung der wichtigsten Gemeinwohlaufgaben des öffentlichen Waldes wieder in das Waldgesetz.

Der NABU begrüßt aber, dass sich die Koalition nun doch durchgerungen hat, das freie Betreten der Waldflächen weiterhin zuzulassen. Denn für das noch vor kurzem geplante Wegegebot gab es keine überzeugenden Gründe, auch nicht unter Gesichtspunkten des Naturschutzes.

NABU-Aktion "Stunde der Gartenvögel" - www.gartenvoegel-sh.de


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Quelle:
Presseinformation, 9. März 2011
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2011