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AKTION/052: Atomklagen vor Bundesverfassungsgericht abweisen und AKWs stillegen (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 15. März 2016

Atomklagen vor Bundesverfassungsgericht abweisen und AKWs stillegen

BUND demonstriert vor Bundesverfassungsgericht für sofortiges Abschalten der Atomkraftwerke und die Verankerung des Atomausstiegs im Grundgesetz


Karlsruhe/Berlin: Mit einer Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben Aktivisten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Verzögerungstaktik der Atomkraftwerksbetreiber beim Atomausstieg und deren Forderung nach Entschädigungszahlungen protestiert. Mit Transparenten, auf denen "Atomkraft muss Geschichte werden!" und "Atomausstieg ins Grundgesetz!" stand, verlangten sie die sofortige Stilllegung der acht noch in Deutschland am Netz befindlichen Atommeiler.

Anlass der Kundgebung war der Beginn der Verhandlungen des Gerichts über Verfassungsbeschwerden von Eon, RWE und Vattenfall gegen den 2011 vom Bundestag beschlossenen schrittweisen Atomausstieg.

"Der nach Fukushima begonnene Atomausstieg verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Diese Entscheidung war zwingend geboten, um die Bevölkerung vor den unkalkulierbaren Sicherheitsrisiken der Atomkraft zu schützen. Der Schutz der Menschen muss Vorrang vor den Gewinninteressen von Unternehmen haben. Das gebietet unser Grundgesetz als Erstes", sagte der stellvertretende BUND-Vorsitzende Klaus Brunsmeier.

"Vor fünf Jahren hat die Katastrophe von Fukushima erschreckend deutlich gemacht, dass die Atomkraft eine Risikotechnologie ist, die im schweren Störfall unbeherrschbar werden kann. Der 2011 begonnene Atomausstieg ging nicht weit genug. In den noch laufenden Atomkraftwerken nicht nur in Deutschland kann jeden Tag ein neuer Super-GAU eintreten. Deshalb müssen sie alle sofort stillgelegt werden", sagte Brunsmeier.

Brunsmeier forderte Bundestag und Bundesregierung auf, den Atomausstieg dauerhaft im Grundgesetz abzusichern. "Die verfassungsrechtliche Festschreibung der endgültigen Abkehr von der Atomenergie wäre fünf Jahre nach Fukushima und 30 Jahre nach Tschernobyl das richtige Signal, dass unser Land sich vom Irrweg der Atomkraftnutzung für alle Zeiten verabschiedet. Ein im Grundgesetz verankerter Atomausstieg erleichtert auch die schwierige Suche nach einem Lager für die hochradioaktiven Erblasten der Atomkraft. Dann wäre klar, wie viel Atommüll noch anfällt und dass kein neuer hinzukommen wird", so Brunsmeier.

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 15.03.2016
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2016

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