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ALTLASTEN/020: Gift im Schacht - BUND und Bergbaubetroffene warnen vor Verharmlosung (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 7. März 2017

Gift im Schacht: BUND und Bergbaubetroffene warnen vor Verharmlosung

Gutachten der Landesregierung belegt Gefahren durch Bergbau-Altlasten


Düsseldorf, 07.03.2017 | Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Landesverband der Bergbaubetroffenen NRW (LVBB) warnen vor einer Verharmlosung der Gefahren durch die in den Steinkohlebergwerken lagernden Giftstoffe. Anlässlich der Vorstellung des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens zur "Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen" im Landtag, fordern die Verbände ein konsequentes Handeln zum Schutz der Umwelt.

"Das Gutachten belegt: Untertage lagern noch immer 12.000 Tonnen des Ultragifts PCB, dass nach der von der RAG geplanten Flutung der Bergwerke sukzessive über das Grubenwasser in die Biosphäre gelangt", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in NRW. "Es ist schlichtweg unzulässig, PCB in die Oberflächengewässer einzuleiten. Ohne eine Klärung des Grubenwassers können die umweltrechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden." Dabei hätte ein Sondergutachten des NRW-Umweltministeriums gezeigt, dass eine solche Grubenwasserreinigung zu geringen Kosten effizient möglich ist. Dass die Bergbehörde und die RAG dies bislang vehement ablehnen, ist für den BUND-Bergbauexperten Jansen "ein Skandal". Der LVBB sieht darin ein "unheilvolles Zusammenspiel zwischen Bergbauunternehmer und Bergaufsicht".

Neben der Frage des Umgangs mit PCB geht es bei dem Gutachten auch darum, ob der mittels der so genannten Bruchhohlraumverfüllung (BHV) untertage verbrachte Abfall ein Risiko für die Umwelt darstellt. Bis Ende der 1990er-Jahre waren so zum Beispiel etwa 600.000 Tonnen Sondermüll - darunter auch große Mengen Filterstäube aus Müllverbrennungsanlagen - nach dem so genannten "Prinzip des vollständigen Einschlusses" - unter Umgehung des Abfallrechts untertage verbracht worden. Allein im Bergwerk Haus Aden/Monopol lagern nach Angaben der Gutachter 1.321 Tonnen Zink, 403 Tonnen Blei und 19 Tonnen Cadmium. Das organische Gefährdungspotential beruht auf 7,2 kg Dioxinen und Furanen (entspricht ca. 110 g "Seveso-Dioxin", der toxischsten Einzelverbindung der Dioxine).

"Anders als damals von der RAG behauptet, beginnt nach den neuen Erkenntnissen nach ca. 26 Jahren nach Flutung der alten Stollen eine Freisetzung der Schadstoffe aus der BHV", sagte Ulrich Behrens, Geschäftsführender Vorstandssprecher des LVBB. " Das RAG-Märchen vom vermeintlich dauerhaft vollständigen Einschluss ist jetzt nicht länger haltbar. Irgendwann gelange die Gifte in die Biosphäre." Allerdings zeigten die Untersuchungen der Gutachter, dass die höchsten Schwermetallfrachten des Grubenwassers erst ab ca. 1.000 Jahren in der Zentralen Wasserhaltung (ZWH) auftreten würden. Das klinge auf dem ersten Blick beruhigend, sei es aber nicht. Die untertage verbrachten Umweltgifte würden im Laufe der Zeit mobilisiert und dann auch freigesetzt. Mit der postulierten Langzeitsicherheit habe dies nichts zu tun.

BUND und LVBB fordern, die bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse nachträglich mit Auflagen zur Filterung des Grubenwassers zu versehen. Auch müsse das gesamte zukünftige Wasserhaltungskonzept der RAG von einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden.



Mehr Infos: www.bund-nrw.de/rag_altlasten

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Quelle:
Presseinformation, 07.03.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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