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CHEMIE/214: EU-Kommission für Ausnahmeregelungen bei Schadstoffen in Elektrogeräten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 27.04.2009

Ausnahmeregelungen bei Schadstoffen in Elektrogeräten


Die EU-Kommission will will nach Informationen des Umweltinformationsdienst ENDS Europe Daily weitere Ausnahmen unter der EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zulassen. Die kurz RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances) genannte Richtlinie regelt die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierten Biphenylen und polybromierten Diphenyläther. Unter anderem soll die Verwendung von bis zu 30 Milligramm Quecksilber in Plasmafernsehbildschirmen bis Juli 2010 erlaubt sein. Eine zweite Ausnahme soll für Bleilot in elektronischen Transformatoren gelten (ohne Frist). Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen wurden im letzten Jahr von einem Expertengremium mit VertreterInnen der Mitgliedstaaten beschlossen. Bis letzten Donnerstag hätte das Parlament ein Veto einlegen können. Die EU-Kommission in den nächsten Wochen weitere Ausnahmen vorschlagen. Öko-Institut und Fraunhofer IZM hatten Ende März im Rahmen einer Studie Vorschläge für eine Überarbeitung der RoHS-Richtlinie samt Ausnahmen vorgelegt, die als Grundlage dienen. [jg]

Studie Öko-Institut/Fraunhofer IZM
http://ec.europa.eu/environment/waste/weee/pdf/final_reportl_rohs1_en.pdf

Index: Chemikalien, Abfall, Elektrogeräte


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 15/09, 30.04.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 27.04.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2009