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CHEMIE/270: REACH - Europäische Chemikalienagentur lässt in Ausnahmefällen Milde walten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Dienstag, 28. September 2010

ECHA lässt in Ausnahmefällen Milde walten


"Außergewöhnliche Umstände" können dazu führen, dass Chemie-Unternehmen die erste Frist bei der Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung REACH - am 30.11.2010 - nicht pünktlich einhalten müssen. Sie müssen sich dafür bei der Behörde melden.

Fünf Szenarien, die von EU-Beamten und europäischen Chemielobbyverbänden festgelegt worden sind, können zu einer Fristverschiebung führen. Darunter fallen zum Beispiel Situationen wie die Änderung der Rechtspersönlichkeit eines Unternehmens, so dsas Vorregistrierungen hinfällig geworden sind, oder Fehler bei der Registrierung des federführenden Registranten oder auch wenn ein bestimmter Stoff in der EU nicht registriert ist, aus diesen formalen Gründen zukünftig nicht verwendet werden darf und von Anwendern importiert werden muss. Können die Unternehmen diese Fäll ausreichend begründen und reichen eienn entsprechenden Antrag frühzeitig ein, kann die ECHA einen Ermessensspielraum geltend machen oder den Unternehmen "einen transparenten Weg aufzeigen, ihren guten Willen unter Beweis zu stellen".

Am 1. Dezember 2010 endet die erste Registrierungsfrist im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH für Stoffe

mit einer Jahresproduktionsmenge von über 1.000 Tonnen,
für besonders gefährliche Chemikalien, die krebserregend,erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind, mit einer Jahresproduktionsmenge über 1 Tonne sowie
umweltgefährliche Stoffe mit einer Jahresproduktionsmenge über 100 Tonnen.

Die Unternehmen hatten nach dem Inkrafttreten der Verordnung dreieinhalb Jahre Zeit, sich darauf einzustellen. Weitere Fristen: 1. Juni 2013 für alle anderen Chemikalien mit einer Jahresproduktionsmenge über 100 Tonnen; 1. Juni 2018 für Stoffe mit einer Jahresproduktionsmenge über 1 Tonne. [jg]

Pressemitteilung der ECHA:
http://echa.europa.eu/doc/press/pr_10_19/pr_10_19_dcg_20100927_de.pdf

http://echa.europa.eu/doc/press/pr_10_18/pr_10_18_restrictions_mercury_20100924_de.pdf


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Quelle:
EU-News, 28.09.2010
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2010