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CHEMIE/369: EU-Gerichtshof entscheidet gegen Aussetzung der EDC-Klassifizierung (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Dienstag, 19. Mai 2015 / Chemie & Nanotechnologie

Gerichtshof entscheidet gegen Aussetzung der EDC-Klassifizierung


Im Gerichtsstreit, ob der Plastikweichmacher DEHP hormonell wirksam und damit auf die Liste der Endokrinen Disruptoren (EDC) gehört, hat der Europäische Gerichtshof diese Woche ein Urteil gesprochen. Die Kennzeichnung als EDC soll nicht ausgesetzt werden, wie von der tschechischen Firma Deza gefordert.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte DEHP im Dezember 2014 als hormonell wirksam für die Umwelt erklärt, weshalb es härteren Einschränkungen unter der EU-Chemikalienregulierung REACH unterliegt. Die Firma Deza verlangte, die Beschränkung von ECHA solange auszusetzen bis die Kommission einen finalen Kriterienkatalog zu EDC herausgegeben hat, da sie Jobverluste und Markteinbußen befürchtete (EU-News vom 01. April [1]).

Doch das Gericht lehnte diese Bedenken als nicht ausreichend ab. ECHAs Entscheidung hat außerdem nicht zwingend ein Verbot von Produkten, die DEHP, enthalten zu Folge. Dies hängt von zukünftigen Entscheidungen der EU-Kommission ab. [es]


Gerichtliche Anordnung (engl.) http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164152&pageIndex=0&doclang=FR&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=582337

[1] http://eu-koordination.de/umweltnews/news/chemie/3102-gerichtsstreit-um-edc-klassifizierung-bei-phthalaten

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Quelle:
EU-News, 19.05.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2015

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