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CHEMIE/383: EU schützt Kinder vor giftigen Waschmitteln (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 13. Januar 2016 / Verbraucherschutz

EU schützt Kinder vor giftigen Waschmitteln


Seit dem ersten Januar 2016 gelten in der EU strengere Regeln für Verpackungen von Flüssigwaschmittel, um insbesondere Kinder vor dem Kontakt mit den giftigen Inhaltsstoffen zu schützen.

Es sind zahlreiche Vorfälle in der EU bekannt, die durch den Kontakt mit Waschmittelsubstanzen, Vergiftungen und Augenverletzungen zur Folge trugen. Besonders Kinder sind betroffen. Deshalb wurden Änderungen in der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) in der EU getroffen.

Die Außenverpackung insbesondere von Waschmittelkapseln sollte undurchsichtig oder abgedunkelt sein anstatt farbenreich wie bisher. Den Hinweis "Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren" müssen Hersteller nun sichtbarer auf die Verpackung drucken. Auch sollte sich der flüssige Inhalt erst 30 Sekunden nach dem Eintauchen in Wasser über 20 Grad Celsius auflösen und davor eine aversive Substanz ausscheiden, die Kinder zum Ausspucken der Kapsel veranlassen.

Die Europäische Chemikalienagentur ist nun angehalten, sicherzustellen, dass die Inhaltsstoffe in der Chemikalienregulierung REACH von allen Herstellern vorschriftsgemäß registriert sind. [es]


Regulierung zu Waschmittelverpackungen (engl.)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32014R1297

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Quelle:
EU-News, 13.01.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2016

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