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EUROPA/239: CO2 Speicherung unter dem Atlantik durch erweitertes OSPAR-Abkommen möglich (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände

EU-Koordination - 30.11.2009

CO2 Speicherung unter dem Atlantik durch erweitertes OSPAR-Übereinkommen möglich


Der Rat hat Ende November der Erweiterung des "Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen)" zugestimmt. Zuvor hatte das Europäische Parlament in einziger Lesung seine Stellungnahme abgegeben. Damit ist im Namen der EU nun rechtlich der Weg frei für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) in geologischen Meeresformationen im Nordostatlantik.

Einigen Mitgliedstaaten überlegen, Kohlendioxid unter dem Meeresgrund zu speichern. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen unter dem Meeresgrund im OSPAR-Meeresgebiet zu schaffen, waren Änderungen der Anlagen II und III des OSPAR-Übereinkommens notwendig. Die Ergänzungen des Übereinkommens sollen dafür sorgen, dass das unter dem Meeresboden eingeleitetes Kohlendioxid dauerhaft in der Lagerstätte verbleibt und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und das marine Ökosystem darstellt. Das Einbringen von CO2 in die Wassersäule und auf dem Meeresboden wird in dem OSPAR-Übereinkommen untersagt. Bislang gab es in der Konvention zum Schutz des Nordostatlantiks keine Regelung zur unterirdischen Lagerung von CO2. 2007 haben sich die 15 OSPAR-Vertragsstaaten mit Norwegen und Island darauf geeinigt, die CO2-Speicherung im Atlantik zu ermöglichen. Ende Mai 2009 hatte die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag (KOM (2009) 236 bzw. 2009/0071/CNS) über die Genehmigung im Namen der Europäischen Gemeinschaft der Änderung der Anlagen II und III des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Übereinkommen) in Bezug auf die Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen vorgelegt.

Ziel des OSPAR-Übereinkommens aus dem Jahr 1998 sind die Vermeidung und die Beseitigung der Meeresverschmutzung und der Schutz der Meeresumwelt gegen schädliche Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten im Nordostatlantik. Als Vertragspartei des Übereinkommens musste die Europäische Gemeinschaft den Änderungen zustimmen, um die Vereinbarung zu ratifizieren. [bv]

2009/0071 (CNS) [1]
Werdegang des Verfahrens [2]
OSPAR-Übereinkommen [3]

[1] http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/09/st16/st16223- re02.en09.pdf
[2] http://ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=198305
[3] http://europa.eu/legislation_summaries/environment/water_protection_management/l28061_de.htm


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Quelle:
Newsletter zur EU-Umweltpolitik
Nr. 42/09, 03.12.2009
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination, 30.11.2009
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2009